Beschwerde erfolgreich

Landgericht Baden-Baden entschied gegen Amtsgericht Rastatt - Autofahrer dürfen Radar-Geräte überprüfen lassen

Landgericht Baden-Baden entschied gegen Amtsgericht Rastatt - Autofahrer dürfen Radar-Geräte überprüfen lassen
Autofahrer haben das Recht, die Richtigkeit der Messung und die Funktionsfähigkeit des Messgeräts überprüfen zu lassen. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 20.09.2018, Bericht: Redaktion Autofahrer, die wegen mutmaßlich überhöhter Geschwindigkeit «geblitzt» wurden, haben das Recht, die Richtigkeit der Messung und die Funktionsfähigkeit des von der Polizei verwendeten Messgeräts überprüfen zu lassen. Dies entschied das Landgericht Baden-Baden in einem aktuellen Verfahren.

Im entschiedenen Fall wurde einem Autofahrer die Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h vorgeworfen. Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 160 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Zusätzlich kommt es zur Eintragung zweier Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Das zuständige Amtsgericht Rastatt hatte noch entschieden, dass ein Einsichtsrecht nur in die Messdaten der einzelnen Messung bestehe, nicht aber in die Daten von anderen Verkehrsteilnehmern. Gegen dessen Entscheidung war von der Rechtsanwaltskanzlei Monika Zimmer-Gratz das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt worden. Dieses war letztlich erfolgreich. Das Landgericht folgte der Ansicht des Amtsgerichts nicht, sondern ordnete − unter Hinweis auf ähnliche Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe − die Herausgabe der Messreihe durch die Bußgeldstelle an.

Mehr: www.zimmer-gratz.de


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