VGH-Urteil zu Vincentius-Beteiligung
Stadt Baden-Baden zieht sich aus Vincentius-Projekt zurück - Bürgermeister Hirth: "Es wird ein Gesellschafter übrigbleiben, das ist die IDEAL Wohnbau" - 200.000 Euro Gerichtskosten für die Stadt
Bericht: Christian Frietsch
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goodnews4-VIDEO-Interview von Nadja Milke mit Werner Hirth
PDF Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim
Baden-Baden, 14.11.14, 00:00 Uhr Das 37-Seiten starke Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hat gestern Nachmittag im Baden-Badener Rathaus niemand mehr vom Bürostuhl gerissen. Längst musste man mit diesem Ausgang rechnen. Gemessen an der Zuweisung der Gerichtskosten hat die Stadt den Vincentius-Prozess in einer Quote von 80:20 gegen die Treubau Freiburg AG verloren.
«Die Gesamtkosten liegen im niedrigen sechsstelligen Bereich», gab Werner Hirth im goodnews4-VIDEO-Interview auch schon mal ein Signal an den Stadtkämmerer, der wohl so um die 200.000 Euro an die Gerichtskasse zu überweisen haben dürfte. «Ich glaube, dass IDEAL Wohnbau gerne im Verbund der OHG geblieben wäre, es war bisher eine partnerschaftliche Konzeption», merkte man dem Ersten Bürgermeister an, dass ihn der Gang der Dinge doch irgendwie schmerzt, denn er muss die IDEAL Wohnbau nun alleine zurücklassen. Man habe zwei Wettbewerbe und die Erschließungskonzeption durchgeführt, erinnerte er an die bisherige Zusammenarbeit der stadteignen GSE Wohnungsbaugesellschaft mit der Sinzheimer IDEAL Wohnbau GmbH. «Es wird ein Gesellschafter übrig bleiben, das ist die IDEAL Wohnbau», sprach Werner Hirth dann auch das vorläufige Schlussgebet im nun jahrelangen Gezerre um das Luxuswohnungs-Areal mitten in Baden-Baden und die Hoffnung auf Millionengewinne für den Stadtsäckel.
In der Kurzversion der schriftlichen Begründung, die der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gestern verbreitet hatte, war das Wesentliche zum Urteil zu lesen: «Die Stadt Baden-Baden (Beklagte) darf sich nicht über ihre Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH (GSE) an einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) beteiligen, um zwei Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplans ‘Zwischen Stephanien- und Vincentistraße’ zu erwerben und mit Wohnungen für gehobenen Wohnbedarf zu bebauen sowie diese Wohnungen zu vermarkten. Dies verstößt gegen das baden-württembergische Gemeindewirtschaftsrecht. Ein privater Wettbewerber um die Grundstücke (Klägerin) kann die Beendigung einer solchen Unternehmensbeteiligung verlangen. Auf welche Weise die Stadt das bewerkstelligt − etwa durch Veräußerung ihrer Beteiligung oder durch Kündigung der OHG aus wichtigem Grund −, bleibt jedoch ihr überlassen. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 5. November 2014 entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) sowie seine im vorangegangenen Eilverfahren geäußerte Rechtsauffassung) im Wesentlichen bestätigt.»
Auf Verlangen von Gericht und Kläger wird die Stadt Baden-Baden sich nun verabschieden von der Idee am Markt der Luxus-Immobilien Geld zu verdienen. Doch für alle Zeit hat Werner Hirth noch nicht aufgegeben. Man müsse solche Projekte anders gestalten, um sie entsprechend der Gesetzeslage zulässig zu machen. Nachdenklich könnte ihn vielleicht die Sitzung des Baden-Badener Bauausschusses gemacht haben, die gestern Abend stattfand. Dieser befasste sich mit dem geplanten SWR-Hochhaus und der frei werdenden 50.000 Quadratmeter für «Wohnen am Tannenhof». Hunderte von Wohnungen könnten möglicherweise dort entstehen. Die Goldgräberstimmung beim Geschäft mit Luxuswohnungen könnte selbst in Baden-Baden einmal erschöpft sein.
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