Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Anklage nach Unfall-Tragödie von Gaggenau – Betrunkener Autofahrer muss sich für Tod von Großmutter und Enkel verantworten

Baden-Baden, 18.10.2018, Bericht: Staatsanwaltschaft Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat die Ermittlungen gegen die Person, die in den Verdacht geraten ist, den Verkehrsunfall vom 13. Juli 2018, bei dem eine Großmutter und ihr Enkelkind getötet wurden, verursacht zu haben, abgeschlossen und Anklage erhoben.

Dem 47jährigen deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, nach dem reichlichen Konsum alkoholischer Getränke und von Cannabis mit seinem Pkw von einer Gaststätte in Richtung seiner Wohnung gefahren zu sein, in einer leichten Kurve in der Goethestraße in Gaggenau alkohol- und drogenbedingt fahrunsicher von der Fahrbahn abgekommen zu sein und die Großmutter, die auf dem Gehweg den Kinderwagen mit ihrem 7 Monate alten Enkelkind schob, erfasst und beide Personen getötet zu haben. Anschließend habe der alkoholisierte Fahrzeugführer die Flucht ergriffen und sei nach Hause gefahren.

In der zum Amtsgericht − Schöffengericht − Rastatt erhobenen Anklage der Staatsanwaltschaft wird dem Beschuldigten daher vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in zwei tateinheitlichen Fällen, sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr zur Last gelegt.

Da im Rahmen der Fahndung nach dem flüchtigen Beschuldigten auch seine Wohnung durchsucht und hierbei eine Marihuana-Indooranlage mit 48 Marihuanastauden aufgefunden wurde, wurde gegen den Beschuldigten in einem gesonderten Ermittlungsverfahren Anklage zum Schöffengericht Rastatt wegen eines Verbrechens des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt, beide Strafverfahren miteinander zu verbinden.


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