Windkraft in Baden-Baden weiter in der Diskussion

Baden-Badener CDU-Fraktion stellt Windkraft-Planung in Frage – Neubewertung gefordert

Baden-Badener CDU-Fraktion stellt Windkraft-Planung in Frage – Neubewertung gefordert
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 12.01.2018, Bericht: Redaktion «Ist die bisherige Planung in Sachen Windkraft jetzt rechtswidrig geworden?», fragt die Baden-Badener CDU-Fraktion und gibt gestern in einer Erklärung gleich die Antwort, dass die CDU-Fraktion davon ausgehe und weist auf die Stellungnahme des Landtagsabgeordneten Tobias Wald, CDU hin.

Dieser hatte seinerseits erklärt, dass die Abstände von Windkraftanlagen, WKA zur Wohnbebauung deutlich größer werden müssen. Anlass sei ein neues Messverfahren, das laut Umweltministerium ab sofort anzuwenden sei. Davon seien auch alle Stadt- und Landkreise unterrichtet worden.

Das bisherige Meßverfahren habe auch laut einem Gerichtsurteil dazu geführt, dass die bisherigen Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung und zum Schutz der Anwohner vor den Schallimmissionen in vielen Fällen nicht ausreichend seien. Bisher hätten in Baden-Württemberg mit die geringsten Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung gegolten, schreibt Armin Schöpflin für die CDU-Fraktion. Die Planungsabstände am «Hummelsberg» und «Wettersberg» betragen teilweise weniger als ein Kilometer. Als Beispiele nannte er Schmalbach, die Grobbachhöfen sowie Bühlertal. Deshalb stelle sich für die CDU-Fraktion erneut die Frage der Rechtmäßigkeit der vorliegenden Planungen des Regionalverbandes, heißt es dazu weiter in der Erklärung der Baden-Badener CDU-Fraktion. Das neue Interimsverfahren ist nach Auffassung der CDU-Fraktion deutlich realistischer. In der Erklärung werden Fraktionschef Armin Schöpflin und Stadtrat Ansgar Gernsbeck zitiert: «Die Lage muss ganz neu bewertet werden. Wir haben schon immer darauf hingewiesen, dass die bisher festgelegten Abstände zu gering sind. Das Ministerium hat nun unsere Auffassung bestätigt.» Die CDU-Fraktion habe bei der Stadt den Antrag gestellt zu klären, ob aufgrund der neuen Rechtslage die Nutzung dieser Flächen rechtswidrig beziehungsweise hinfällig wäre und diese Frage sei auch mit den zuständigen Behörden des Regionalverbandes und des Landkreises zu erörtern.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.