Erste Sitzung nach der Sommerpause

Beate Böhlen kritisiert Gesamtkosten für Kreisverkehr von 600.000 Euro - goodnews4-Protokoll zur Sitzung des Hauptausschusses am Montag

Beate Böhlen kritisiert Gesamtkosten für Kreisverkehr von 600.000 Euro - goodnews4-Protokoll zur Sitzung des Hauptausschusses am Montag
Der Hauptausschuss des Baden-Badener Gemeinderats traf sich am Montag zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause.

Baden-Baden, 19.09.2018, Bericht: Redaktion Auf der Agenda der 40. Sitzung des Hauptausschusses stand am Montagabend das städtebauliche Projekt «Südliche Neustadt». Zunächst steht dabei die Sanierung des Berholdplatzes im Blickpunkt.

Zum geplanten Kreisverkehr am Bertholdplatz meldete sich Armin Schöpflin, CDU, zu Wort und fragte nach der Dauer der für den Bereich Bertholdplatz bis Weinbergstraße geplanten Vollsperrung. Alexander Wieland, Geschäftsführer der GSE, teilte mit, dass die Sperrung von Januar 2019 bis Ende März 2019 geplant sei. Günter Seifermann, Grüne, kritisierte, dass man die Chance für einen Fernwärmeanschluss in diesem Gebiet vergeben würde. Erster Bürgermeister Alexander Uhlig und Wieland stimmten zu, mussten aber berichten, dass eine Befragung der Hauseigentümer offenbar kein Interesse ergeben habe.

Beate Böhlen, Fraktionsvorsitzende der Grünen, kritisierte am Montagabend die Gesamtkosten für den Kreisverkehr an der Robert-Bosch-Straße in Haueneberstein in Höhe von 600.000 Euro. Erster Bürgermeiste Alexander Uhlig verteidigte die Kosten, in denen auch die Entwässerung und Fuß- und Radwegverbindungen enthalten seien.

Ohne Diskussionen nahmen die Gemeinderäte die Ausführungen von Stadtkämmerer Thomas Eibl zum Haushalt zur Kenntnis. Oberbürgermeisterin Margret Mergen, stellte fest, dass «alles im grünen Bereich» liege. Die Schulden seien gesunken, gleichzeitig würde «kräftig investiert».


goodnews4-Protokoll zu 40. Sitzung des Hauptausschusses am Montag, 17. September 2018


TOP 1 Informationen der Verwaltung

Bürgermeister Roland Kaiser informierte über die Zwischenergebnisse der Luftmessung in Baden-Baden. goodnews4.de berichtete.

Oberbürgermeisterin Margret Mergen nahm Stellung zur ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit. In einem Online-Medium (Focus Baden-Baden) sei zu lesen gewesen, dass die Stadtverwaltung die Ehrenamtlichen nicht mehr einbinden würde. Sie distanziere sich ausdrücklich von dieser Behauptung und sei dankbar für die nach wie vor sehr engagierte Hilfe der Ehrenamtlichen. Mehr als 100 Ehrenamtliche engagierten sich bei der Betreuung der Flüchtlinge, insbesondere bei jenen, die keine «Duldeperspektive» hätten sei diese Hilfe nach wie vor notwendig.

OB Mergen antwortete auf ein schreiben von CDU-Fraktionschef Ansgar Gernsbeck, der die defekten Aufzüge am Bahnhofs kritisiert hatte. Goodnews4.de berichtete. Sie stehe dauernd im Dialog mit der Bahn zu den Themen Sauberkeit, Beschilderung und eben auch zu den Aufzugen. Die Bahn arbeite deutschlandweit mit einem Dienstleister und sei durch feste Verträge an diesen gebunden. Die Auftragsbücher des Aufzugsherstellers seien voll, deshalb dauere die Reparatur der Aufzüge.

Bürgermeister Roland Kaiser zog eine positive Bilanz zum Sicherheitskonzept beim New Pop Festival. Es habe zwei größere Ruhestörungen gegeben, die zur Anzeige gebracht worden seien und ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Folge hätten. Es habe zeitweise eine «Verdichtung der Besucher vor dem Kurhaus» gegeben, im Innenstadtbereich sei es zu Staus gekommen, dies sei jedoch nicht als Problem angezeigt worden. Zehn Fahrzeuge seien in Brandschutzzonen abgeschleppt worden. Er dankte allen Beteiligten und kündigt an, dass nun mit den Planungen für das Festival im nächsten Jahr begonnen werde.


TOP 2 Projektbeschluss: Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Im Feuerwehrbedarfsplan ist als dringendste Maßnahme im Bereich der Fahrzeuge die Beschaffung eines zusätzlichen Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 für die Feuerwache vorgesehen. Die Kostenschätzung liegt bei 470.000 EUR. Zur Finanzierung werden die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens RW 1 (405.000 EUR) und eines Abrollbehälters-Versorgung (60.000 EUR) auf einen späteren Zeitpunkt verschoben (siehe auch unter Begründung). Die Zweckbestimmung soll mit diesem Projektbeschluss entsprechend geändert werden. Der Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe über 92.000 EUR liegt als Festbetragsfinanzierung vor. Sobald der Projektbeschluss gefasst ist, kann die europaweite öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Projektbeschluss zur Beschaffung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 zu fassen.

Der Hauptausschuss stimmt dem Projektbeschluss zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 einstimmig zu.


TOP 3 Projektbeschluss: Beschaffung eines Abrollbehälters-Hochwasser (AB-Hochwasser)

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Im Feuerwehrbedarfsplan ist die Beschaffung eines AB-Hochwasser für die Feuerwache enthalten. Entsprechend dem bisherigen Fahrzeugkonzept war bereits die Beschaffung des AB-Hochwasser im Jahr 2018 vorgesehen. Hierfür sind im Haushalt 2018 338.000 EUR eingeplant. Der Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe über 135.200 EUR liegt als Anteilsfinanzierung (40%) vor. Sobald der Projektbeschluss gefasst ist, kann die europaweite öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Projektbeschluss zur Beschaffung des AB-Hochwasser zu fassen.

Der Hauptausschuss stimmt dem Projektbeschluss zur Beschaffung eines Abrollbehälters-Hochwasser (AB-Hochwasser) einstimmig zu.


TOP 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Robert-Bosch-Straße 2 + 4
- Verkehrliche Erschließung
Bewilligung von außerplanmäßigen Auszahlungen

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Das Vorhabengrundstück wird derzeit über die Bertha-Benz-Straße (Grundstückszufahrt) und über die Robert-Bosch-Straße (Anlieferung) erschlossen. Künftig erfolgt die verkehrliche Erschließung des Grundstücks ausschließlich über die Bertha-Benz-Straße. Damit eine verkehrssichere Erschließung des Vorhabens gewährleistet werden kann, ist nach Abstimmung mit den betroffenen städtischen Fachgebieten und Dienststellen die Errichtung einer Kreisverkehrsanlage erforderlich. Da über die neue Kreisverkehrsanlage auch die Gottlieb-Daimler-Straße an das bestehende Verkehrsnetz angebunden wird, ist es nach den Gesamtumständen der Maßnahme angemessen, dass sich die Stadt an den Kosten beteiligt. Die Regelung sieht vor, dass sich die Stadt Baden-Baden zur Hälfte an den Kosten der Entwicklung, Planung, Herstellung, Vermessung, Grundstücksbildung und Abmarkung, etc., welche Grundlage oder Voraussetzung zur Herstellung der Kreisverkehrsanlage einschließlich Verkehrsgrün sind, beteiligt. Die Kosten für die Herstellung der Kreisverkehrsanlage, die für das Jahr 2019 vorgesehen ist, belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf rund 600.000 Euro brutto, worauf auf die Stadt Baden-Baden die Hälfte, also rund 300.000 Euro brutto entfallen. Unter der neu zu bildenden Investition I263003805 ist eine außerplanmäßige Ausgabe zu veranschlagen.

Beate Böhlen, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte die Gesamtkosten für den Kreisverkehr in Höhe von 600.000 Euro. Erster Bürgermeister Alexander Uhlig verteidigte die Kosten, in denen auch die Entwässerung und Fuß- und Radwegverbindungen enthalten seien.

Der Bewilligung von außerplanmäßigen Auszahlungen im Zusammenhang mit der verkehrlichen Erschließung zum «Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Robert-Bosch-Straße 2 + 4» in Höhe von 300.000 Euro wird einstimmig zugestimmt.


TOP 5 Sanierungsgebiet Südliche Neustadt:
Baubeschluss zur Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes am Bertholdplatz und zur Umgestaltung der angrenzenden Bereiche der Lichtentaler Straße, der Bertholdstraße und der Hahnhofstraße

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Mit Beschluss vom 24.04.2017 (Drucksache-Nr. 17.136) hat der Gemeinderat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets «Südliche Neustadt» als Satzung beschlossen. Mit Bescheid vom 08.02.2016 wurde die Stadt Baden-Baden mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme «Südliche Neustadt» in das Förderprogramm «Aktive Stadt- und Ortsteilzentren» (ASP) aufgenommen. Am 20.02.2017 wurde dem Gemeinderat das integrierte, städtebauliche Entwicklungskonzept (Rahmenplan) vorgestellt und beschlossen das Sanierungsgebiet dementsprechend zu entwickeln. Der Förderrahmen ist bisher auf 3.166.667 Euro festgelegt. Dabei beträgt die Finanzhilfe des Bundes/Landes Baden-Württemberg 60 % des Förderrahmens, dies entspricht einem Betrag von 1.900.000 Euro. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 40 % des Förderrahmens, was einem Betrag von 1.266.667 Euro entspricht. Der Bewilligungszeitraum für die Durchführung der Sanierung läuft vom 01.01.2016 bis zum 30.04.2025. Am Bertholdplatz beginnt die Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenpakets mit der Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz als erster Bauabschnitt dieses Sanierungsgebiets.

goodnews4.de berichtete bereits.

Armin Schöpflin, CDU, fragte nach der Dauer der für den Bereich Bertholdplatz bis Weinbergstraße geplanten Vollsperrung. Alexander Wieland, Geschäftsführer der GSE, teilte mit, dass die Sperrung von Januar 2019 bis Ende März 2019 geplant sei.

Günter Seifermann, Grüne, kritisierte, dass man die Chance für einen Fernwärmeanschluss in diesem Gebiet vergeben würde. Bürgermeister Uhlig und GSE-Geschäftsführer Wieland stimmten zu, mussten aber berichte, dass eine Befragung der Hauseigentümer offenbar kein Interesse ergeben hatte.

Der Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes am Bertholdplatz gemeinsam mit der Umgestaltung der benachbarten Straßenzüge sowie der hierfür notwendigen überplanmäßigen Auszahlung wird einstimmig zugestimmt.


TOP 6 Genehmigung einer außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 60.000,- Euro für die Baureifmachung (ehemals) städtischer, im Gewerbegebiet Oos-West belegener Grundstücke

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Wie in der Beschlussvorlage 16.279 bereits erläutert, wurde für die Vermarktbarkeit und Bebaubarkeit der Grundstücke im Gewerbegebiet Oos-West das Urgelände von vorhandenem Bewuchs befreit sowie vorhandener Oberboden abgetragen. Dies erfolgte auch im südlichen Teil des Gewerbeparks auf einer Fläche von ca. 49.500 m², in dem auch von der Stadt vermarktete bzw. im Eigentum der Stadt stehende Grundstücke liegen. Das Material wurde auf dem heutigen Grundstück Flst. Nr. 8071/20 aufbewahrt. Für die Erweiterung der in direkter Nachbarschaft sich befindlichen Firma TVS Autoserv soll nun eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 8071/20 in Anspruch genommen werden. Die sich hierauf befindlichen Oberbodenmassen in Höhe von ca. 1.000 m³ sollen daher einer Verwertung zugeführt werden. Nach Schätzung des beauftragten Büros Kom-pakt GmbH werden die diesbezüglichen Kosten aufgrund der Marktschwankungen von rd. 65.000,- Euro bis rd. 95.000,- Euro brutto kalkuliert. Der Anteil der Stadt läge dann im letzten Fall bei rd. 60.000,- Euro.

Günter Seifermann, Grüne, fragte, ob der Aushub mit Altlasten belastet sei und Beate Böhlen forderte, das Material zu beproben. Alexander Wieland berichtete, dass Proben stattgefunden haben und das Material belastet sei, deshalb seien die Entsorgungskosten sehr hoch. Die Entsorgung werde beschränkt ausgeschrieben.

Der Hauptausschuss stimmt der außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 60.000,- Euro für die Baureifmachung (ehemals) städtischer, im Gewerbegebiet Oos-West belegener Grundstücke einstimmig zu.


TOP 7 Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 220.000 Euro für die erste Planungsphase der Erweiterung der Grundschule Cité

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Auf Basis der Fortsetzung des Schulentwicklungsplans (DS-Nr. 17.190) der Stadt BadenBaden soll die Grundschule Cité aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen erweitert werden. Entsprechend wurde ein Angebot für die Gesamtplanung vom PPP-Partner eingeholt. Für die Leistungsphase nach HOAI 1 – 4 zur Erstellung der Kostenberechnung beläuft sich das Honorar für die Gesamtplaner-Leistung auf 190.000 Euro. Für weitere Gutachten werden Kosten in Höhe von 30.000 Euro prognostiziert. Damit werden im ersten Schritt Mittel in Höhe von 220.000 Euro benötigt. Nach Abschluss dieser Leistung wird den städtischen Gremien eine Kostenberechnung vorgelegt, auf deren Basis der Baubeschluss erfolgen kann. Die außerplanmäßigen Mittel können durch noch nicht wie geplant abfließende Ansätze für den Neubau des Wirtschaftsgymnasiums an der Robert-Schuman-Schule gedeckt werden. Ggf. sind diese Mittel im Rahmen des Doppel-Haushaltes 2020/21 wieder einzustellen.

Der Hauptausschuss genehmigt außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 220.000 Euro für die Planung der Erweiterung der Grundschule Cité.


TOP 8 Abschluss Neubau Baubetriebshof − Erhöhung der Haushaltsmittel

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 427.180 Euro zur Erhöhung der Haushaltsmittel, zum Ausgleich der Schlussrechnungen für den Neubau des Baubetriebshofes zu. Die ursprünglich genehmigten Gesamtmittel von 11 Mio. Euro für die Maßnahme sind eingehalten, es kommt aber zu einer Verschiebung der Kostenverteilung zwischen Stadt (Kernhaushalt) und Eigenbetrieb Umwelttechnik.

Der Hauptausschuss stimmt der Beschlussvorlage einstimmig zu.


TOP 9 Anpassung der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) der Stadt Baden-Baden

Die redaktionelle Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung in der beigefügten Fassung wird zur Kenntnis genommen.


TOP 10 Jahresabschluss der Stadt Baden-Baden 2014
Kenntnisnahme des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2014

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: 1. Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 Kenntnis.
− Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung: 7.120.526,50 Euro
− Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes der Finanzrechnung: -3.198.120,84 Euro
− Liquide Mittel: 11.859.071,45 Euro
Liquide Mittel mit Einlagen aus Kassenmitteln: 39.361.484,54 Euro
− Schuldenstand aus Investitionskrediten: 20.885.759,84 Euro
2. Der Jahresabschluss wird dem Rechnungsprüfungsamt gemäß § 110 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) zur örtlichen Prüfung übergeben und der Antrag auf Feststellung des Jahresabschlusses 2014 wird gestellt.

Der Hauptausschuss nimmt vom Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 Kenntnis.


TOP 11 Vollzug des Haushalts 2017
Zulassung von außer- und überplanmäßigen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und Auszahlungen des Finanzhaushaltes im Bereich über 30.000 Euro bis 250.000 Euro

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Grundsätzlich ist die Genehmigung über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen bzw. Auszahlungen vor der Auszahlung bzw. vor Eingehen der entsprechenden Verpflichtungen einzuholen (vgl. § 84 GemO). Bei folgenden Vorgängen ist das aus folgenden Gründen praktisch jedoch kaum möglich: − Die Zahlungen sind im Zeitpunkt, in dem sie getätigt werden, unabweisbar; die Deckung kann erst am Jahresende sichergestellt werden.
− Die Mittelüberschreitungen zeigen sich erst nach Ende des Haushaltsjahres.
Zudem gibt es noch Konstellationen, bei denen den Mehraufwendungen/-auszahlungen entsprechende Mehrerträge/-einzahlungen gegenüber stehen, so dass zwar Mittelüberschreitungen entstehen, der Vorgang insgesamt jedoch haushaltsneutral ist. Wie schon in den Vorjahren praktiziert, werden diese Fälle im Zusammenhang mit dem Haushaltsabschluss zur Genehmigung vorgelegt. Die einzelnen Mittelüberschreitungen zwischen 30.000 und 250.000 Euro sowie die entsprechenden Deckungsvorschläge sind der Begründung zu entnehmen.

Der Hauptausschuss genehmigt einstimmig die außer- und überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Ergebnishaushalt und stimmt den jeweiligen Deckungsvorschlägen zu.


TOP 12 Bericht zum Haushaltsvollzug 2018

Stadtkämmerer Thomas Eibl informierte über den aktuellen Stand der Haushaltsentwicklung. «Wir liegen gut im Plan», so Eibl, es gebe «leichte Mehreinnahmen», die Ausgaben seien noch unklar, da sich noch herausstellen müsse, «was abgearbeitet» werde. OB Mergen ergänzte, es sei «alles im grünen Bereich». Die Schulden seien gesunken, gleichzeitig werden «kräftig investiert».

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung:

Auf der Ertragsseite des Ergebnishaushaltes kommt es zu Verbesserungen mit einem Volumen von zirka 4,4 Mio. Euro. Noch kein klares Bild ergibt sich beim Haushaltsvollzug auf der Aufwandsseite, da hier erhebliche Mittel unter anderem bei Sondermaßnahmen noch nicht abgeflossen sind. Insgesamt könnte der Haushalt insbesondere auf Grund nicht getätigter Aufwendungen und Auszahlungen besser abschneiden. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass diese nicht (vollständig) realisierte Maßnahmen zu Haushaltsresten und somit zu einer Belastung in der Zukunft führen.

Begründung

Grundzüge der Planung

Der Haushaltsplan 2018 geht von ordentlichen Erträgen in Höhe von 237,0 Mio. Euro und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 235,8 Mio. Euro aus. Damit käme es zu einem ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Bleiben nicht liquiditätswirksame Effekte wie Abschreibungen u.a. unberücksichtigt, kommt es bei dieser Planung zu einem Zahlungsmittelüberschuss von 8,3 Mio. Euro, der dem Finanzhauhalt zur Finanzierung zur Verfügung steht. Hinzu kommen im Finanzhaushalt Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 6,7 Mio. Euro. Somit stehen insgesamt Einzahlungen in Höhe von 15 Mio. Euro zur Verfügung. Dem stehen geplante Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 32,9 Mio. Euro gegenüber. Somit bestünde ein weiterer Finanzierungsbedarf von 17,9 Mio. Euro. Dieser soll finanziert werden durch eine Netto-Kreditaufnahme von 6,8 Mio. Euro und einen Abbau der Liquidität von 11,1 Mio. Euro.

Erträge Ergebnishaushalt

Auf der Ertragsseite des Ergebnishaushaltes sind folgende Abweichungen erkennbar: Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer könnte laut dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung 1,3 Mio. Euro über dem Ansatz von 32,6 Mio. Euro liegen. Die Ge Drucksache-Nr. 18.317 Seite 4 von 7 Weiter steigen bei den Zuweisungen diese für die Anschlussunterbringung von 0,4 auf 0,7 Mio. Euro. Hintergrund ist das Ergebnis der Gemeinsamen Finanzkommission mit einem zusätzlichen Gesamtvolumen von 134 Mio. Euro. Bei der Sanierung der Theodor-Heuss-Schule kann mit einem Zuschuss in Höhe von 0,4 Mio. Euro gerechnet werden, hier sind noch keine Mittel im Haushalt veranschlagt. Insgesamt ergeben sich somit nach derzeitigem Kenntnisstand Verbesserungen auf der Ertragsseite in Höhe von 4,4 Mio. Euro bei einem Gesamtvolumen von 237 Mio. Euro.

Aufwendungen Ergebnishaushalt

Die Personalkosten sind im Haushalt mit 60,8 Mio. Euro veranschlagt (inklusive des globalen Minderaufwandes von 1,1 Mio. Euro). Von Januar bis Juli wurden 34,4 Mio. Euro ausgegeben. Hieraus ergibt die Hochrechnung ein Gesamtvolumen in etwa in Höhe der Planung. Unter anderem ist jedoch noch eine Unbekannte die Umlage an den KVBW, hier erfolgt die Abrechnung erst im Herbst dieses Jahres. Auch das konkrete betragsmäßige Volumen des Tarifabschlusses der Beschäftigten stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht exakt fest, da aufgrund der verzögerten redaktionellen Umsetzung die Auszahlung noch nicht erfolgt ist. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind mit 51,9 Mio. Euro veranschlagt. Bei der Erstellung dieses Berichtes waren 29,6 Mio. Euro ausgegeben. Hier zeigt sich ein verzögerter Mittelabfluss insbesondere bei den Sondermaßnahmen. So waren diese für die Bauunterhaltung bei einem Ansatz von 3,6 Mio. Euro mit 0,5 Mio. Euro deutlich hinter dem Plan. Auch die für das Infrastrukturvermögen aufgewandten Mittel (Unterhaltung und Sanierung) sind mit 1,7 Mio. Euro noch erheblich unter den veranschlagten Mitteln von 6 Mio. Euro. Aller Voraussicht nach werden hier Mittel in der Größenordnung von über 2 Mio. Euro nicht abfließen. Bei mehreren Maßnahmen sind die Ausschreibungen im Herbst vorgesehen, diese Beträge werden aber zum Großteil erst nach dem Jahreswechsel zur Auszahlung kommen und somit zur Übertragung anstehen. Insbesondere der hohe Ansatz im Bereich des Wasserbaus (1,6 Mio. Euro) wird wohl zum Großteil zur Übertragung angemeldet werden müssen. Zum Teil können auch bereits beauftragte Vorhaben von den Firmen aufgrund Kapazitätsproblemen nicht zeitnah abgearbeitet werden. Darüber hinaus mussten Ausschreibungen aus Wirtschaftlichkeitsgründen aufgehoben werden (Sanierung Hardäcker-, Bergengruen-, Karl-Hesselbacher Straße, Hardstaffeln, Stützmauer in der Klosterbergstraße / Höhenweg). Bei den Bewirtschaftungskosten der städtischen Gebäude (Mittelabfluss 3,2 Mio. zum 30.06.) kann nach derzeitigem Stand davon ausgegangen werden, dass der Planansatz (6,6 Mio. Euro) ausreichen sollte. Die Netto-Sozialkosten sind im Haushalt 2018 mit 27,3 Mio. Euro veranschlagt. Hier sind aktuell 19,0 Mio. Euro ausgegeben. Laut den Hochrechnungen des Fachbereiches Bildung und Soziales muss hier im Saldo mit Mehrkosten von 0,3 Mio. Euro gerechnet werden. Während insbesondere bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) die veranschlagten Mittel unterschritten werden können, werden bei der Jugendhilfe aufgrund gesteigerter Fallzahlen (vor allem bei Inklusion und Eingliederungshilfe) und Kostensätze deutliche Mehraufwendungen erwartet. Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung davon aus, dass die Erträge leicht über Ansatz und die Aufwendungen zumindest im Rahmen des Ansatzes sich bewegen. Nach momentanem Stand ist somit damit zu rechnen, dass der geplante Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 8,3 Mio. Euro zumindest erreicht wird, voraussichtlich verbessert werden kann.

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen kommt es zu einer deutlichen Verzögerung. Geplant sind hier Zuweisungen vom Land in Höhe von 2,4 Mio. Euro. Dem stehen momentan Einzahlungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro gegenüber. Hier ist insbesondere die erste Rate für den Leopoldsplatz aus der Investitionsförderung für finanzschwache Kommunen eingegangen (0,8 Mio. Euro). Um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden, ist das Projekt in 2018 abzuschließen und abzurechnen. Für die Erschließung des Sanierungsgebiets Oos konnten bisher rund 0,4 Mio. Euro von erwarteten 1,2 Mio. Euro verbucht werden. Für die Holzhofbrücke Lichtental sowie die damit zusammen hängende Entschärfung des Übelsbachs und dessen Einmündung fordert das RP Karlsruhe eine Konzeption zur Gesamtschadensbilanz aufbauend auf dem vorhandenen Flussgebietsmodell. Dementsprechend kommt es bei dieser Maßnahme zu einer Verzögerung. Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden liegen bei unbebauten Grundstücken im Plan, bebaute Grundstücke konnten momentan noch nicht realisiert werden. Von insgesamt 3,8 Mio. Euro sind aktuell 1,6 Mio. Euro vereinnahmt. Insgesamt belaufen sich die geplanten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6,7 Mio. Euro, davon konnten bislang 2,6 Mio. Euro vollzogen werden.

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 32,9 Mio. Euro geplant, hiervon sind 16,1 Mio. Euro ausgegeben. Dies liegt etwas hinter dem Soll zurück, erfahrungsgemäß kommen jedoch zahlreiche (End-) Abrechnungen in der zweiten Jahreshälfte. Die Auszahlungen für den geplanten Erwerb von Grundstücken und Gebäuden betragen 0,5 Mio. Euro, geplant sind 2,4 Mio. Euro. Grund hierfür ist, dass insbesondere der Erwerb von unbebauten Grundstücken mit 2 Mio. Euro noch nicht vollzogen wurde. Bei den Baumaßnahmen sind von geplanten 21,3 Mio. Euro bisher 8,3 Mio. Euro zur Auszahlung fällig geworden. Bei den Hochbaumaßnahmen sind der Umbau Baldreit, die Realschule, das Schulzentrum West und der Kindergarten Keltenweg noch nicht zur Auszahlung gekommen. Bei den sonstigen Baumaßnahmen handelt es sich um die Grüne Einfahrt, die Anlagen der Feuerwehr, und das Aumattstadion. Ebenfalls wurden die Kosten für Straßenleuchten durch die Stadtwerke noch nicht verrechnet. Im Bereich des Tiefbaus mussten für die Treppenanlage Kirchenstaffeln und den Parkplatz an der Südbadischen Sportschule überplanmäßige Mittel bereit gestellt werden, die aber durch Verschiebung anderer Maßnahmen gedeckt werden konnten. Die Schwarzwaldstraße und der Leopoldsplatz liegen im Rahmen der Planungen bzw. der bereits im letzten Jahr überplanmäßig genehmigten Mittel. Die Umsetzung des Verkehrsleitsystems soll ab Herbst 2018 anlaufen. Vorhaben mit bedeutenden Ansätzen, bei denen noch keine oder nur geringe Abflüsse festzustellen sind, sind die Umgestaltung der Luisenstraße (Baubeginn geplant Oktober 2018), Alte Dorfstraße Haueneberstein (Verschiebung und Neuanmeldung zum Haushalt 200/21, siehe Drucksache Nr. 18.257), Erschließung Stöcke-Nord, Holzhofbrücke/Hochwasserprävention (Verzögerung durch Anforderungen für Zuschussgewährung, siehe oben). Über den Stand einzelner Vorhaben wird regelmäßig im Bau-und Umlegungsausschuss berichtet. Risiken, dass die Gesamtmittel überschritten werden, bestehen nach derzeitiger Kenntnislage nicht. Überplanmäßige Mittel bei Einzelmaßnahmen dürften an anderer Stelle gedeckt werden können oder zum Doppel-Haushalt 2020/21 nachgemeldet werden. Bei den Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen sind von einem Ansatz in Höhe von 4,2 Mio. Euro bisher 1,7 Mio. Euro ausbezahlt. Hier sind noch zahlreiche Beschaffungen zu tätigen, so zum Beispiel ein Feuerwehrfahrzeug. Auszahlungen für Erwerb von Finanzvermögen fielen bisher in Höhe von rund 5,1 Millionen an. Dabei wurde die Kapitalzuführung an die gGENF GmbH mit 0,5 Mio. Euro wie geplant vollzogen. Die Kapitalerhöhung bei der Krematorium GmbH steht noch aus An die Eigenbetriebe Stadtwerke und Umwelttechnik sowie die Stiftung Schafberg wurden zur Liquiditätsverstärkung Kassenkredite von insgesamt 4,6 Mio. Euro vergeben. Auch die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen sind größtenteils noch zu tätigen, soweit möglich. Ein Ansatz in Höhe von 4,2 Mio. Euro ist bisher mit 0,5 Mio. Euro bewirtschaftet. Hier sind noch Investitionszuschüsse an das Klinikum und für Kindergärten auszuzahlen. Der Ansatz für die Wohnraumförderung wurde ebenfalls noch nicht in Anspruch genommen.

Deckungsreserve

Im Haushalt 2018 stehen 500.000 Euro als Deckungsreserve für unvorhergesehene Ereignisse zur Verfügung. Die Deckungsreserve ist bereits vollständig aufgebraucht.

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf

Stand Ende Juli weist der Haushalt somit einen Finanzierungsmittelbedarf von 6,6 Mio. Euro aus.

Entwicklung Verschuldung

Der Haushalt sieht eine Kreditermächtigung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 8.400.000 Euro und in 2018 in Höhe von 10.000.000 Euro vor. Eine Kreditaufnahme hat bisher nicht stattgefunden. Es handelt sich augenblicklich um eine strategische Entscheidung, angesichts des historisch niedrigen Zinsniveaus, welche Kredite zur Aufrechterhaltung der Liquidität aufgenommen werden.

Entwicklung Liquidität

Bei planmäßigen Vollzug der Haushalte 2018 und 2019 würde die Liquidität ohne Kreditaufnahme um 39 Mio. Euro abnehmen. Die dargestellten Verbesserungen insbesondere der Erträge im Ergebnishaushalt und nicht in Anspruch genommene Mittelabflüsse werden diesen Wert verringern. Per Ende Juli ist eine Liquiditätsabnahme um zirka 8 Mio. Euro zu verzeichnen.


TOP 13 Halbjahresbericht über die Beteiligungen zum 30.06.2018

Stadtkämmerer Thomas Eibl berichtete, dass es «keine Abweichungen und keine gefährdenden Entwicklungen» bei den Beteiligungsgesellschaften der Stadt Baden-Baden gebe. Mehr: Beschlussvorlage der Verwaltung.


TOP 14 Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Erbschaften und sonstigen ähnlichen Zuwendungen;
Entscheidung über die Annahme und Vermittlung

Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen, Erbschaften und sonstigen ähnliche/n Zuwendungen wird einstimmig zugestimmt.


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