34. Sitzung des Hauptausschusses

goodnews4-Protokoll zur Hauptausschusssitzung im Baden-Badener Rathaus - Diskussionen um „Anpassung“ der Aufsichtsratsvergütungen

Baden-Baden, 24.01.2018, Bericht: Redaktion In der 34. Sitzung des Hauptausschusses informierte Oberbürgermeisterin Margret Mergen am Montagabend im Baden-Badener Rathaus über das Prüfungsergebnis des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Leo-Affäre.

goodnews4.de berichtete heute. Einige Diskussionen gab es in der Sitzung um «die Aufsichtsratsvergütungen für Aufsichtsrate städtischer Gesellschaften», die angepasst werden sollen. Alle Details im goodnews4-Protokoll von Nadja Milke.


goodnews-Protokoll von Nadja Milke zur 34. Sitzung des Hauptausschusses


TOP 1 Informationen der Verwaltung

Oberbürgermeisterin Margret Mergen informierte über das Prüfungsergebnis des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Vergabe der Baumaßnahme Sanierung Leopoldsplatz. goodnews4.de berichtete.


TOP 2 Erhöhung Aufwandsentschädigung in Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Die Aufsichtsratsvergütungen für Aufsichtsrate städtischer Gesellschaften, an denen die Stadt Baden-Baden alleinige Gesellschafterin ist, sollen angepasst werden. Dies betrifft somit die Krematorium Baden-Baden GmbH, der Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH sowie der Gewerbeentwicklung Baden-Baden GmbH. Auf Wunsch der Aufsichtsräte soll die Erhöhung mit Wirkung zum 01.01.2018 erfolgen.

1. Krematorium Baden-Baden GmbH
Bisherige Regelung: Die Gesellschafterversammlung der Krematorium Baden-Baden GmbH hat am 07.02.2006 beschlossen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung pro Sitzung in Höhe von 40 Euro erhalten. Der Vorsitzende erhält die doppelte Summe. Keine Aufwandsentschädigung erhält der Leiter des Fachbereichs Finanzen, der Geschäftsführer sowie der Protokollführer.
Neue Regelung: Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Krematorium Baden-Baden GmbH soll auf 80 Euro je Sitzung ab dem 01.01.2018 erhöht werden. Dabei bleiben die Regelungen, dass der Vorsitzende das Doppelte dieser Summe erhält und der Leiter des Fachbereichs Finanzen, der Geschäftsführer sowie der Protokollführer keine Aufwandsentschädigung erhalten, weiterhin bestehen.

2. Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH
Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH (GSE) hat am 18.12.2017 vorbehaltlich der Beschlussfassung im Gemeinderat beschlossen, das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Aufsichtsrats der GSE sowie des Schriftführers auf 100 Euro je Sitzung und für den Aufsichtsratsvorsitzenden auf 200 Euro je Sitzung ab dem 01.01.2018 anzupassen. Bisher wurden je Sitzung 50 Euro für die Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. 100 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden bezahlt.

3. Gewerbeentwicklung Baden-Baden GmbH
Bisherige Regelung: Die Gesellschafterversammlung der Gewerbeentwicklung Baden-Baden GmbH (GEBB) hat in ihrer Sitzung am 22.02.2008 beschlossen, das Sitzungsgeld analog der Regelung der GSE zu übernehmen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der GEBB sowie der Schriftführer erhalten danach 50 Euro je Sitzung und der Aufsichtsratsvorsitzende 100 Euro je Sitzung.
Neue Regelung: Das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Aufsichtsrats der GEBB sowie des Schriftführers soll auf 100 Euro je Sitzung und für den Aufsichtsratsvorsitzenden auf 200 Euro je Sitzung ab dem 01.01.2018 angepasst werden.

Stadtrat Günter Seifermann, Die Grünen, zeigte sich überrascht von der 100-prozentigen Erhöhung der Aufsichtsratsvergütungen. Seiner Auffassung nach sei die bisherige Vergütung ausreichend, zumal die ehrenamtliche Tätigkeit als «Gemeinderat auch schon honoriert» werde.

Armin Schöpflin, CDU-Fraktionschef, fragte, ob der Gemeinderat bei dieser Entscheidung nicht befangen sei. OB Mergen antwortete, dass dies «in dem Fall nicht» gelte, der Gemeinderat entscheide ja auch über seine eigene Entschädigung.

Kurt Hochstuhl, SPD-Fraktionsvorsitzender, bezeichnete die Vorlage der Verwaltung als «inkonsistent». Es gebe Aufsichtsräte erster und zweiter Ordnung, nämlich solche, die eine Vergütung erhielten, und solche, die keine Vergütung erhielten. Die Erklärung der Oberbürgermeisterin, dies sei Tradition und schon immer so gewesen, akzeptierte er nicht. Auch nicht, dass es keine Vergütung für Aufsichtsräte in Gesellschaften gebe, die einen hohen Zuschussbedarf hätten. Als Argument führte er die Kapitalerhöhung beim Klinikum Mittelbaden an. Auch er vertrat die Meinung, dass die Tätigkeit als Aufsichtsrat durch die Entschädigung der Gemeinderäte, die ja erst kürzlich erhöht wurde, abgedeckt sei.

Auch Stadtrat Klaus Maas, CDU, sagte, er tue sich schwer mit der Begründung für die unterschiedliche Behandlung der Aufsichtsräte.

Hans-Peter Ehinger, Fraktionsvorsitzende Freie Wähler, sprach sich für eine Vertagung aus. Die Tätigkeit als Aufsichtsrat sei ein Mehraufwand, der entschädigt werden müsse. Er forderte jedoch ein einheitliches Konzept und bezeichnete die 100-prozentige Erhöhung als nicht angemessen.

Auf Nachfrage von Beate Böhlen, Fraktionsvorsitzende Die Grünen, sagte OB Mergen, dass die Forderung nach einer Erhöhung der Aufsichtsratsvergütungen aus dem Aufsichtsrat der GSE komme.

Rolf Pilarski, Sprecher der FDP-Gruppe, forderte ebenfalls eine einheitliche Regelung für alle Aufsichtsräte.

OB Mergen vertagte schließlich den Tagesordnungspunkt.


TOP 3 Gewährung eines Werbekostenzuschusses an die Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH zur Sicherung der zu erbringenden Werbeleistungen

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Mit Beschluss des Hauptausschusses am 24.06.2002 wurde der BadenBaden Kur & Tourismus GmbH (BBT) für die Jahre 2002 bis 2004 ein Zuschuss von 60.000 Euro netto jährlich zur Sicherung der zu erbringenden Werbeleistungen gewährt. In den folgenden Jahren wurde dieser Zuschuss mit Verabschiedung des jeweiligen Haushalts genehmigt. So auch geschehen mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2018/2019 am 18.12.2017 unter dem Teilergebnishaushalt 18663 Kurbetrieb -BadenBaden Kur & Tourismus GmbH-. Dieser jährliche Zuschuss ist für die BBT von großer Bedeutung, da mit diesem die Touristinformationen in der Trinkhalle und in der Schwarzwaldstraße betrieben werden. Diese sichern nicht nur die umfassende Betreuung und Beratung des nationalen und internationalen Gästeklientels. Auch die Baden-Badener Bürger profitieren von den zwei Infostellen durch das dort angesiedelte Ticketing der zahlreichen Kultureinrichtungen. Vor dem Hintergrund einer etwaigen Prüfung des Zuschusses, beispielsweise im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung oder dergleichen, soll dieser noch einmal mit der vorliegenden Beschlussvorlage zur Absicherung bzw. Bekräftigung bestätigt werden. Die Verwaltung schlägt vor, der BBT für die Jahre ab 2018 bis auf Widerruf einen Zuschuss von 60.000 Euro netto pro Jahr zur Sicherung der zu erbringenden Werbeleistungen zu gewähren.

Der Hauptausschuss stimmte einstimmig zu.


TOP 4 Gewährung eines Zuschusses an die EurAka Baden-Baden gGmbH zur Sicherung der zu erbringenden Leistungen

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Der EurAka Baden-Baden gGmbH wird ab dem Jahr 2018 jeweils vorbehaltlich des genehmigten Haushalts bis auf Widerruf ein jährlicher Zuschuss von 1.309.200 € zur Sicherung der zu erbringenden Leistungen gewährt.

Der Hauptausschuss stimmte einstimmig zu.


TOP 5 Stärkung des Einkaufsstandortes Baden-Baden Gewährung von Zuschüssen an die Baden-Baden Innenstadt e.V., die Interessensgemeinschaft Baden-Badener Weststadt e.V. und die Interessensgemeinschaft Lichtental

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt und der Stadtteile gewährt die Stadt für die Jahre 2018/2019 − vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium Karlsruhe −
− der Baden-Baden Innenstadt e.V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro
− der Interessensgemeinschaft Baden-Badener Weststadt e.V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 8.000 Euro
− der Interessensgemeinschaft Lichtental − vorbehaltlich der Benennung eines rechtsfähigen Zuschussempfängers − einen jährlichen Zuschuss in Höhe von maximal 5.000 Euro in Form einer Komplementärfinanzierung der jeweils entstandenen Sachkosten.

Der Hauptausschuss stimmte einstimmig zu.


TOP 6 Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Erbschaften und sonstigen ähnlichen Zuwendungen;
Entscheidung über die Annahme und Vermittlung

Der Hauptausschuss stimmte einstimmig zu.


TOP 7 Anfragen aus dem Gemeinderat

Kurt Hochstuhl äußerte sich besorgt darüber, dass es Berichte gebe, wonach in der Acura-Klinik nach dem Betreiberwechsel ganze Etagen nicht mehr belegt würden. Er befürchtet ein Interesse des neuen Investors an einer anderen Nutzung als die vorgeschriebene «kurörtliche Nutzung». OB Mergen berichtete, dass die chinesischen Investoren bei der Übernahme Investitionen, «auch in die Substanz» angekündigt hätten. Vielleicht sei die Nichtbelegung einzelner Stationen ein Zeichen dafür. Sie wolle den Geschäftsführer der Klinik gerne zu einem Gespräch einladen.


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