Widerstand gegen Windkraftanlagen in Baden-Baden

Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal sieht Teilerfolg – Fotomontage soll Wirkung von Windkraftanlagen in Baden-Baden zeigen

Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal sieht Teilerfolg – Fotomontage soll Wirkung von Windkraftanlagen in Baden-Baden zeigen
Fotomontage: Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal

Baden-Baden, 21.07.2018, Bericht: Redaktion In einer ausführlichen Erklärung fassen die Vertreter der Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal den Stand ihrer Aktivitäten zusammen. Mit einer Fotomontage wollen die Verantwortlichen der Bürgerinitiative die optische Wirkung von Windkraftanlagen in und um Baden-Baden verdeutlichen.

Die Erklärung der Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal im Wortlaut:

Windkraftanlagen auf Wettersberg und Hummelsberg wären viel zu nahe an der Wohnbebauung und damit gesundheitsgefährdend, schädlich für die Flora und Fauna in weitgehend unberührter Natur, verheerend für das Landschaftsbild einer ganzen Region, katastrophal für die Tourismusbranche und weitere Wirtschaftszweige.

Die Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal hat sich deshalb auch nach dem Teilerfolg, der mit der Ablehnung des Gemeinderates zur Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans für Windkraftanlagen in den genannten Vorranggebieten am 25.09.2017 erzielt wurde, nicht davon abhalten lassen, für eine dauerhafte und belastbare Verhinderung von Windkraftanlagen auf hoch sensiblen und exponierten Flächen zu kämpfen.

Die Bürgerinitiative hat weiter Fakten gesammelt und ein Landschaftsgutachten sowie eine rechtliche Expertise anfertigen lassen, um Überzeugungsarbeit im politischen Raum zu leisten. Ohne ein Normenkontrollverfahren wird am 04.08.2018 die Regionalplanung rechtskräftig. Der Teilerfolg aus dem letzten Jahr würde sich in juristischer Luft auflösen.

Die Arbeit hat Früchte getragen. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat am 06.06.2018 den Antrag auf Prüfung der Sinnhaftigkeit eines Normenkontrollverfahrens gestellt.

Am 05. Juli hat die BI in Forbach auf Einladung von CDU- und FW-Fraktion eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Auch dort haben die Argumente der BI überzeugt: Der Forbacher Gemeinderat hat sich am Dienstag dieser Woche für die Einleitung des Normenkontrollverfahrens für die Flächen Hummelsberg und Lachsberg entschieden.

Das am Montag durch die Stadt veröffentlichte Rechtsgutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz stützt die seit Langem gehegte Vermutung der BI, dass die Regionalplanung erhebliche rechtliche und formale Schwächen aufweist. Das Rechtsgutachten empfiehlt der Stadt Baden-Baden, ein Normenkontrollverfahren einzuleiten.
Die aufgeführten Schwachstellen sind u.a. deutlich zu geringe Anlagenhöhen, Abwägungsfehler bzgl. der Landschaftsbildbeeinträchtigung, die fehlende Landschaftsrahmenplanung trotz zwingender Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes. Darüber hinaus bestehen aus EU-rechtlicher und bundesrechtlicher Sicht Bedenken hinsichtlich des baden-württembergischen Sonderweges bei der Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 22.05.2012.

Die hierin enthaltene Verhinderung des Ausweises von Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen kann als Verstoß gegen höherrangiges Recht eingestuft werden. Weitere Schwachstellen in der Planung - so das Rechtsgutachten – betreffen das Schutzgut «Kultur- und sonstige Sachgüter/UNESCO-Weltkulturerbe», den Artenschutz sowie das Schutzgut «Wasser».

Am Wichtigsten ist der Bürgerinitiative jedoch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Hierzu die wichtigsten Erkenntnisse Stand 2018:

Niederfrequenter Schall und Infraschall können unsere inneren Organe (Brustkorb und Unterleib) sowie den Knochenbau zu Schwingungen anregen und über das Innenohr einwirken. Das führt bei ca. 20-30% der Betroffenen zu Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Migräne, Ohrendruck, Tinnitus, Schwindelgefühle, Ruhelosigkeit, Unscharfes Sehen, Schnelle Herzfrequenz, Konzentrationsmangel, Gedächtnisprobleme, Übelkeit, Reizbarkeit, Angstzustände

− TA-Lärm, eine Grundlage für die Genehmigung von Windkraftanlagen, berücksichtigt Infraschall nicht:
− der Einfluss von tieffrequentem Schall und Infraschall auf die Hirnaktivität ist nachgewiesen. (Veröffentlicht am 12.4.2017) Charité (Berlin) u.a.
− Mainzer Forscher haben nachgewiesen, daß Infraschall die vom isolierten Herzmuskel entwickelte Kraft um ca. 20% vermindert. www.allgemeine-zeitung.de (veröffentlicht am 5.3.2018)
− Die in Deutschland geltenden Mindestabstände sind zu gering. (Ba-Wü: nur 700 m!!! Kanada: 4,0 km, Neuseeland, England: 3,0 km, USA, Frankreich: 2,5 km, Australien, Schottland, Österreich: 2,0 km, Irland und Bayern: 10*Höhe)

Das von der Bürgerinitiative in Auftrag gegebene Landschaftsgutachten verdeutlicht, dass bereits die heute übliche Anlagenhöhe von über 230m für die ausgewählten Flächen ein hartes Ausschlusskriterium gewesen wäre. Die der Regionalplanung zu Grunde gelegten Anlagengesamthöhen geht von 140m aus. Da die Regionalplanung für 15 Jahre im Voraus gilt, hätte die absehbare Entwicklung der Gesamtanlagenhöhe berücksichtigt werden müssen. Deutlich hebt das Gutachten auch darauf ab, dass ohne Aufhebung der Landschaftsschutzgebiete der Regionalplan nicht hätte verabschiedet werden dürfen, zumal die Standorte von der höchsten Dichte an Schutzgebieten in ganz Baden-Württemberg überlagert sind.


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