Schiedsgericht entscheidet über Eilverfahren

Wahlen der jüdischen Gemeinde Baden-Baden finden am Sonntag wie geplant statt

Baden-Baden, 24.02.2018, Bericht: IKG Baden-Baden Am Donnerstag, 22. Februar 2018 hat das Obere Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland in einem Eilverfahren den Antrag eines Gemeindemitgliedes zurückgewiesen, mit dem dieses die Durchführung von Vorstandswahlen untersagen lassen wollte.

Damit gab das Schiedsgericht grünes Licht für die Durchführung der Wahl. Die Gemeindewahlen finden am Sonntag, 25. Februar 2018 in Baden-Baden und Rastatt statt. Geleitet werden die Wahlen durch eine unabhängige, externe Wahlkommission, deren Mitglieder auf Vorschlag des Schiedsgerichts ausgewählt wurden.


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