Stuttgart, 26.10.2020, Bericht: Redaktion Um den Status quo beim Trainings- und Übungsbetrieb der Sportvereine sowie beim Unterricht an Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen in Baden-Württemberg zu erhalten und Rechtssicherheit zu schaffen, haben das Ministerium für Soziales und Integration sowie das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Corona-Verordnung Sport und die Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst.