Informationsveranstaltung zum Thema e-Commerce

Deutsch-Französische Wirtschaftsclubs zu Online-Handel – Fluch und Segen für den Einzelhandel

Deutsch-Französische Wirtschaftsclubs zu Online-Handel – Fluch und Segen für den Einzelhandel
Foto: Florence Flick

Baden-Baden/Strasbourg, 23.10.2018, Bericht: CAFA-RSO Zu einer originellen Veranstaltung fanden sich am dieser Tage die Mitglieder des Deutsch-Französischen Wirtschaftsclubs, Club d’Affaires Franco-Allemand du Rhin Supérieur − CAFA RSO, im Centre de Conférences de l’Aar in Strasbourg Schiltigheim ein, denn die Informationsveranstaltung mit Fachvorträgen und einem Erfahrungsbericht zum Thema e-Commerce fand im Rahmen einer Vernissage des Straßburger Künstlers Patrick Bastardoz statt.

Drei Anwältinnen der Straßburger Rechtsanwaltskanzlei Valoris Avocats und ein deutscher Anwalt der Stuttgarter Kanzlei Menold Bezler erläuterten dem interessierten Publikum die wichtigsten Regeln des e-Commerce im Bereich indirekte Besteuerung, Umsatzsteuer, Wettbewerbsrecht und in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten.

Die Vortragsreihe wurde eröffnet durch einen allgemeinen Teil, den Annette Ludemann-Ober, Avocat in der Kanzlei Valoris Avocats und Mitglied des Vorstandes des CAFA RSO, präsentierte. Die Teilnehmer konnten sich ein Bild machen von der Bedeutung und den Auswirkungen des e-Commerce: So gaben die französischen Konsumenten allein im Jahr 2017 mehr als 87 Milliarden Euro für e-Commerce-Produkte aus, über 14 Prozent mehr als im Vorjahr! Im Vergleich belief sich diese Zahl im Jahr 2010 auf «nur» 30 Milliarden (Quelle: Fevad).

Annette Ludemann-Ober versäumte es auch nicht, die Zuhörer auf gesellschaftliche Probleme und Gefahren in Zusammenhang mit dem Phänomen e-Commerce hinzuweisen: drohende Verödung der Stadtzentren − eine Entwicklung, die noch verstärkt wird durch die rückläufige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland −, Monopolbildung, Steuerung unseres Einkaufsverhaltens, Manipulation des Konsumenten durch das Speichern und die Verwendung von Daten − Big Brother begleitet uns auf unserem Einkaufsbummel! −, höheres Transportaufkommen und Luftverschmutzung infolge des Versands vieler Kleinbestellungen, Abhängigkeit der Händler von den Transporteuren, höherer Wettbewerbsdruck…

Doch der e-Commerce, der oft als Feind des Ladens in der Fußgängerzone dargestellt wird, kann auch durchaus zu dessen Verbündeten werden. So ermöglicht er Geschäften, einen größeren Kundenkreis zu erreichen, und dies auch auf internationaler Ebene. Außerdem können Geschäfte ihre Laufkundschaft enger an sich binden, indem sie ihre Produkte parallel zum stationären Verkauf auch online vertreiben, und Produkte, die im Laden verkauft werden, können auf einer digitalen Plattform beworben werden etc. Zahlreiche lokale Händler tragen zur Entwicklung von innovativen und umweltfreundlichen Transportlösungen bei − Lieferung der Produkte zu Fuß, per Fahrradboten, Konsignations- bzw. Abhol-Lösungen, Crowdsourcing ... Und manche Händler, die bisher nur online tätig waren, richten nun auch Ladengeschäfte ein − sei es, um den Kundenservice anzubieten, den Konsumenten im Online-Handel bisher vermissen, oder um in den Genuss bestimmter Vorteile in Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht zu kommen. Die Antworten auf diese Fragen sind wohl so vielschichtig wie die Akteure auf diesem rasant wachsenden Markt, so Rechtsanwalt Jochen Bernhard.

Die Wahl der richtigen Strategie für das jeweilige Geschäftsfeld ist zweifelsohne von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen, das auch online präsent sein möchte. In der Folge gilt es, Fallstricke zu vermeiden…

Den Rechtsanwälten war es ein Anliegen, ihr Publikum auf diese Fallstricke aufmerksam zu machen. Eine mangelnde Kenntnis der geltenden Regeln und Bestimmungen kann mitunter teuer zu stehen kommen. So können sich Umsatzsteuerbeträge, die im BtoC-Geschäft irrtümlicherweise dem Endkunden, Verbraucher, nicht in Rechnung gestellt wurden, für das Unternehmen zu Kosten führen, welche die Rentabilität des Unternehmens stark negativ beeinflussen, warnte Laurence Berrutto. Anne Antoni ging anschließend näher auf die relevanten Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung ein, DSGVO.

Dem juristischen Teil der Veranstaltung folgte der Erfahrungsbericht eines Unternehmers in der Person von Bertrand Gillig, von der gleichnamigen Straßburger Kunst-Galerie. Herr Gillig betonte, dass es sich beim Kunstmarkt wohl um einen ganz besonderen Markt handelt, denn die «Produkte» − sofern man Kunstwerke denn überhaupt als solche zu bezeichnen wagt − seien in Anbetracht ihrer Einzigartigkeit, der erforderlichen Beleuchtung und Inszenierung und ihrer kostbaren Natur nicht wirklich für diesen Vertriebskanal geeignet. Allerdings kann sich auch in diesem besonderen Bereich eine Präsenz im Internet durchaus als interessant erweisen, um insbesondere die Verbindung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden herzustellen. Doch auf jeden Fall erscheine am Kunstmarkt ein Multi-Channel-Ansatz erfolgsversprechender als eine reine Internettätigkeit.


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