Corona-Maßnahmen

Nun doch wieder eine „Notverkündung“ – Corona-Verordnung Schule tritt heute in Kraft

Nun doch wieder eine „Notverkündung“ – Corona-Verordnung Schule tritt heute in Kraft
Foto: Archiv

Stuttgart, 24.11.2022, 12:55 Uhr, Bericht: Redaktion Heute Vormittag informierte das Kultusministerium in Stuttgart, dass gestern die Notverkündung einer neuen «Corona-Verordnung Schule» auf der Webseite des Kultusministeriums vorgenommen wurde. Die Verordnung gelte ab dem heutigen 24. November 2022.

Die wichtigsten Informationen zur neuen «Corona-Verordnung Schule»:

1. Die bisherige Testpflicht an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (GENT) und körperlich-motorische Entwicklung (KMENT), Schulkindergärten mit entsprechenden Förderschwerpunkten und SBBZ mit anderen Förderschwerpunkten mit dem Bildungsgang GENT wird durch ein freiwilliges Testangebot ersetzt. Dieses Angebot wird allen Schülerinnen und Schülern und dem Personal unabhängig vom Immunstatuts zweimal pro Woche gemacht. Die Teilnahme ist freiwillig, d.h. die Betretungsverbote entfallen.

2. Die Leitungen der Einrichtungen können weiterhin entscheiden, ob die Testungen in der Einrichtung durchgeführt werden oder ob Schnelltests zur häuslichen Selbsttestung ausgeteilt werden.

3. Die Möglichkeit zur Präsenzpflichtbefreiung von Schülerinnen und Schülern mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 oder mit entsprechend vulnerablen Haushaltsangehörigen gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes bleibt an allen Schulen und Schulkindergärten erhalten.

 

4. Wie bisher werden die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen generell empfohlen.

PDF Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule)


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