Energiekrise

„Soforthilfe“ an Gaskunden „automatisch“ weitergeben – Keine Transparenz bei Badenova

„Soforthilfe“ an Gaskunden „automatisch“ weitergeben – Keine Transparenz bei Badenova
Foto: Archiv

Baden-Baden/Freiburg, 24.11.2022, Bericht: Redaktion Bei der Bundestagsdebatte gerieten gestern auch die Energieversorger in die Schusslinie. Nicht nur die Mineralölkonzerne würden sich die Taschen voll machen, lautete die Kritik, sondern auch die Energieversorger.

Auch die Zahlen des Freiburger Energieversorgers Badenova wird man sich genau anschauen müssen. Die Bundesregierung wird Bürger, wie auch kleinere und mittlere Gewerbebetriebe, von den hohen Gaskosten entlasten, was manche Energieversorger dazu verführen könnte, großzügig die Preise zu erhöhen. Eine transparente Übersicht zwischen Einkauf und Verkauf von Energie liefert Badenova mit seiner Meldung zur Soforthilfe nicht mit.

Für den Monat Dezember hat sich die Bundesregierung für eine Einmalzahlung für Erdgaskunden entschieden. Die Entlastung erfolgt «automatisch». Es muss kein Antrag gestellt werden, um von der Dezember-Soforthilfe zu profitieren. Der Energie- und Umweltdienstleister Badenova werde die Soforthilfe nach den gesetzlichen Vorgaben errechnen und an seine Kunden weitergeben, heißt es aus Freiburg.

Ziel der Bundesregierung ist, dass Gaskunden angesichts der in diesem Jahr rasant gestiegenen Ausgaben für Erdgas im Dezember 2022 mehr Geld zur Verfügung steht. Badenova unterstütze dieses Vorgehen, auch wenn die Dezemberentlastung unternehmensintern einen erheblichen Aufwand bedeute, da die Zahlungsläufe aller betroffenen Kunden angepasst werden müssten. Zudem rufe Badenova Kunden weiterhin dazu auf, auch im eigenen finanziellen Interesse den jeweiligen Gasverbrauch möglichst weit zu reduzieren.

 

Die Entlastung durch den Wegfall des Dezember-Abschlags ist für Gaskunden abhängig von der gewählten Zahlungsvariante. Zum Procedere erklärt Badenova: ««Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen nichts unternehmen. Der Dezember-Abschlag wird nicht eingezogen. Kunden, die den Abschlag überweisen oder per Dauerauftrag leisten, müssen die Zahlung für Dezember selbst aussetzen. Der Dezember-Abschlag hat die Fälligkeit 15. Dezember 2022 oder 30. Dezember 2022. Dieser Abschlag ist nicht zu zahlen. Aber auch wenn Kunden nichts unternehmen oder die Aussetzung vergessen, erhalten sie die ihnen zustehende Soforthilfe, allerdings erst im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung, die den Dezember 2022 beinhaltet.»

Weitere Antworten auf eventuelle Fragen, zum Beispiel welcher Verbrauch herangezogen wird, finden Kunden im Internet auf der eigens eingerichteten Service-Seite www.badenova.de


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