Aus dem Rathaus Baden-Baden
In gesamter Innenstadt besteht für Hunde Leinenzwang – Stadt bittet Hundehalter erneut um Einhaltung der Regelung

Baden-Baden, 12.06.14, Meldung des Rathauses Mancher falsch verstandene Freiheitsdrang von Herrchen und Frauchen bringt auch die geliebten Zweibeiner in die Bredouille. Dazu gehören unkontrolliert verrichtete Geschäftchen auf Gehwegen und im sonstigen öffentlichen Raum oder Gefährdungen und Selbstgefährdungen.
In der Erklärung aus dem Rathaus heißt es dazu: «In allen öffentlichen Grünanlagen des Stadtkreises und in der gesamten Innenstadt besteht für Hunde Leinenzwang. Dies gilt beispielsweise aber auch für die Grünanlage ‘Alte Tongrube’ in Steinbach. Darauf weist erneut die Stadtpressestelle hin. Zusätzlich gilt der Leinenzwang in der Innenstadt in einem Bereich, der von Stadtmuseum, Kurhaus, Klinik Dengler, Hindenburgplatz, Rheumaklinik und Bertholdplatz umgrenzt ist. In der Gönneranlage besteht ein generelles Hundeverbot. Die Regelung beschloss der Gemeinderat, um in den Bereichen, die hauptsächlichen von Gästen, Besuchern und Einwohnern zu Fuß genutzt werden, einen besonderen Schutz zu gewähren. Im Sinne des Erhalts der öffentlichen Anlagen und eines geordneten Miteinanders zwischen Mensch und Tier bittet die Stadtpressestelle die Hundehalter erneut um Einhaltung der Regelung. Speziell für Hunde hat die Stadtverwaltung einen Teil der Klosterwiese freigegeben, wo die Vierbeiner nach Herzenslust ohne Leine herumtollen können. Das Nichtanleinen, so heißt es weiter, stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die letztlich mit einer Geldbuße geahndet werden könne. Zudem weist die Stadt alle Hundehalter darauf hin, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner grundsätzlich zu entsorgen. Auch diese Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. An vielen Stellen der Innenstadt sowie in den Grünanlagen stehen kostenlose Hundetütenspender bereit. Auch in beiden Bürgerbüros sowie in den Ortsverwaltungen werden Hundetüten kostenlos ausgegeben. Auf Friedhöfen ist das Mitbringen von Tieren generell untersagt. Eine Ausnahme davon besteht allerdings für Blindenhunde.»
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