Aus dem Rathaus Gaggenau

Formfehler in Bußgeldkatalog-Verordnung – Verunsicherungen auch bei Gaggenauer Verkehrsteilnehmern

Formfehler in Bußgeldkatalog-Verordnung – Verunsicherungen auch bei Gaggenauer Verkehrsteilnehmern
Sobald eine Regelung vom Bund getroffen wurde, sollen korrigierte Bescheide verhängt werden. Foto: Stadt Gaggenau

Gaggenau, 10.07.2020, Bericht: Rathaus Aufgrund eines Formfehlers sind einzelne Punkte der seit Ende April neu geltenden Bußgeldkatalog-Verordnung nicht gültig. Seit bekanntwerden dieses Fehlers häufen sich auch im Gaggenauer Ordnungsamt die Nachfragen, ob Bußgelder bezahlt werden müssen.

In einer Pressemitteilung weist die Stadt deshalb daraufhin, dass seit diesem Monat laufende Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht abgeschlossen werden und somit keine Verfahren wegen Verstößen im ruhenden Verkehr (Parken) und im Straßenverkehr bearbeitet werden. Das Bundesverkehrsministerium will in den nächsten Tagen zusammen mit den Bundesländern eine Regelung zum Umgang mit betroffenen laufenden Bußgeldverfahren treffen. Bis dahin müssen sich die Bürger deshalb auch keine Sorgen machen, zusätzlich noch eine Mahnung zu erhalten. Für bereits rechtskräftige, also beispielsweise im April, Mai oder Juni bezahlte Bescheide, wird ebenfalls noch an einer Lösung gearbeitet. Auch hier wartet das Ordnungsamt der Stadt Gaggenau ab, was auf Bundes- und Landesebene geregelt wird, um es entsprechend umzusetzen. Bürger, die in den letzten Tagen einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollen deshalb zunächst einmal mit der Überweisung abwarten. Sie werden korrigierte Bescheide erhalten, sobald eine Regelung vom Bund getroffen wurde.


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