Baden-Baden/Rastatt, 22.04.2021, Bericht: Redaktion Der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist weiterhin möglich, allerdings muss man vor 21 Uhr dort eintreffen, teilte das Landratsamt gegenüber goodnews4.de gestern mit.