Mannheim, 22.02.2021, Bericht: Redaktion Der Verwaltungsgerichtshof, VGH, in Mannheim hat mit Beschlüssen vom Freitag die Eilanträge des Betreiber eines Fitnessstudios und eines Inhabers eines Tattoostudios gegen die Untersagung ihres Betriebs durch die Corona-Verordnung der Landesregierung abgelehnt, teilte das Gericht gestern mit.