Rastatt, 20.09.2019, Bericht: Staatsanwaltschaft Ein 58-jähriger pensionierter Polizeibeamter muss sich am 25. September 2019 um 13.45 Uhr vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Rastatt, Saal 151, wegen eines Vergehens des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.