Baden-Baden, 13.08.2019, 15:00 Uhr, Kommentar: Christian Frietsch Etwas anachronistisch kommen manche Regularien der baden-württembergischen Gemeindeordnung daher, die den Bürgermeistern und Oberbürgermeistern via Hausrecht immer noch die Entscheidung über die Art der freien Berichterstattung aus den Rathäusern überlassen.