Baden-Baden, 13.12.2024, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch «Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen», heißt es im «§ 20a GemO – Einwohnerversammlung» unmissverständlich. Das Rathaus Baden-Baden hält sich an diese Vorgabe aber nicht und bricht damit wohl das Gesetz.