Ende der Flachdach-Euphorie

Auch Baden-Badener FDP schwenkt ein auf Stadtbildkurs – „Aufstellung von Bebauungsplänen für alle Villengebiete“

Auch Baden-Badener FDP schwenkt ein auf Stadtbildkurs – „Aufstellung von Bebauungsplänen für alle Villengebiete“
Als "moderne Architektursprache" wurden in den vergangen Jahren zahlreiche Flachdach-Häuser in den Baden-Badener Villengebieten gebaut.

Baden-Baden, 11.03.2019, Bericht: Redaktion Jahrelang hatten sich auch die Baden-Badener Gemeinderäte von einer Flachdach-Euphorie anstecken lassen, die vor allem den Interessen der Bauspekulanten diente. Mit dieser Epoche, die das Stadtbild mit überdimensionierten Flachdachungetümen spürbar schädigte, ist nun wohl Schluss.

Die von allen Parteien mitgetragenen Projekte Vincentius und SWR-Tannenhof werden die Innenstadt aber bald einholen und Bauungetüme für zusammen mehr als 400 Wohneinheiten bescheren. Daran wird auch die Initiative der FDP nichts mehr ändern. «Die Baufibel ist nicht genug», heißt es in einem Antrag der FDP-Gruppe im Baden-Badener Gemeinderat. Die Baufibel werde «aber nach ihrer Erstellung keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, der einen weiteren Kahlschlag historischer Siedlungsbereiche verhindern» könne. «Um seine Planungshoheit wiederzuerlangen und zur Vermeidung weiterer unstrukturierter Bebauung» solle der Gemeinderat beschließen:
«1. Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden beschließt die Aufstellung von Bebauungsplänen für alle in der Baden-Badener Innenstadt inkl. deren Randzonen gelegenen Villengebiete, die z.Zt. noch planungsrechtlich sog. ungeplanter Innenbereich i.S. des § 34 BauGB sind. Dazu zählen etwa die Siedlungsbereiche ‘Krippenhof’ und ‘Herrengut’ sowie Bereiche um die Lessingstraße und um die Beuttenmüllerstraße.
2. Der Verwaltung wird beauftragt, die bereits existierenden, aber noch nicht exekutierten Aufstellungsbeschlüsse zu den in Baden-Badener Innenstadt inkl. deren Randzonen gelegenen Villengebieten zur weiteren Bearbeitung dem Gemeinderat unverzüglich vorzulegen.
3. Der Gemeinderat beschließt, die Zuständigkeit über die Entscheidung von Bauvorhaben betreffend alle in der Baden-Badener Innenstadt inkl. deren Randzonen gelegenen Villengebiete wieder dem Bauausschuss zu übertragen.»


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