Parkierungskonzept und Parkpreiskonzept

Bauausschuss soll über Parkierungskonzept entscheiden – Keine politische Handschrift erkennbar

Bauausschuss soll über Parkierungskonzept entscheiden – Keine politische Handschrift erkennbar
Die nächste Bauausschusssitzung findet am 14. Februar statt. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 06.02.2019, Kommentar: Christian Frietsch Bei der nächsten Bauausschusssitzung soll ein neues Parkierungskonzept für Baden-Baden beschlossen werden. Die Beschlussvorlage befasst sich ausführlich mit «der Erarbeitung eines städtischen Parkierungskonzeptes (I.) gegliedert in die Teilbereiche Parkpreis-, Parkraum- und Parkverwaltungskonzept».

Nicht auf Anhieb erkennbar ist eine politische Handschrift etwa mit Hinweisen auf verkehrspolitische und ökologische Kausalitäten oder auch auf mögliche Wirkungskreisläufe von Parkkosten und Auswirkungen auf die Attraktivität der Innenstadt. Auch die Themen Anwohnerparken und Quartiersparkhäuser bleiben außen vor. So geht die Tagesordnung mit nur monokausalen Themen in die Beschlussfassung. Die Stadträte haben zu befinden über «Parkierungskonzept, Parkpreiskonzept, Parkraumkonzept, Parkverwaltungskonzept».

Beschlussvorlage der Verwaltung für TOP 3 der Bauausschuss am 14. Februar 2019:

Betreff

I. Parkierungskonzept − Weiteres Vorgehen
II. Parkpreiskonzept
1. Parktarife Garagen
2. a) Parktarife oberirdische Parkplätze im Stadtzentrum
b) Bewirtschaftung von Parkplätzen außerhalb des Stadtzentrums

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
1. befürwortet, wie unter I. ausgeführt, die Erarbeitung eines städtischen Parkierungskonzeptes mit den Teilen Parkpreis-, Parkraum- und Parkverwaltungskonzept.
2. nimmt die unter II.1) berichtete Anpassung der Tarife in den Parkgaragen zur Kenntnis.
3. beschließt im Rahmen einer ersten Stufe des Parkpreiskonzeptes (II.2)
a) die Anpassung der Tarife der oberirdischen Parkplätze im Stadtzentrum an die Preise der Parkgaragen und
b) die Einrichtung je eines Sonderparkplatzes in Lichtental und in Oos

Zusammengefasster Sachverhalt

Die Beschlussvorlage befasst sich grundsätzlich mit der Erarbeitung eines städtischen Parkierungskonzeptes (I.) gegliedert in die Teilbereiche Parkpreis-, Parkraum- und Parkverwaltungskonzept. Sachlicher Gegenstand des Gesamtkonzeptes sind die städtischen Parkgaragen und die bewirtschafteten oberirdischen Parkplätze. In einem ersten Schritt sollen durch Änderung der Parkgebührensatzung die Tarife der oberirdischen Parkplätze an jene der Parkgaragen angeglichen werden (II.). Die Erörterung des Komplexes Anwohnerparken bzw. Quartiersparkhäuser ist hier nicht Gegenstand der Vorlage. Daraus resultierende weitere Entwicklungsschritte werden im Rahmen der zweiten Gesamtkonzeptstufe − Parkraumkonzept − entsprechend behandelt.

Begründung

I. Parkierungskonzept

Bisher besteht für die Stadt Baden-Baden kein ganzheitliches Parkierungskonzept in dem Sinne, dass alle für den ruhenden Verkehr ausgewiesenen öffentlichen Flächen erfasst sind. Vielmehr ist der derzeitige Bestand an gebührenpflichtigen und nicht gebührenpflichtigen Parkplätzen über die Jahrzehnte gewachsen.

Aufgrund zunehmenden fließenden Individualverkehrs ist der Umfang und in der Folge der Platzbedarf auch des ruhenden Verkehrs gestiegen, ohne dass eine Zurverfügungstellung von Parkraum mit gleichem Aufwuchsfaktor − mangels zur Verfügung stehender Flächen − möglich gewesen wäre.

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Umstände wurden zuletzt vermehrt aus der Bevölkerung und von Seiten des Gemeinderates Aufforderungen und Vorschläge an die Verwaltung herangetragen, die sich teils auf dezidierte Einzelmaßnahmen beziehen (z.B. konkrete Gebühren- und Parkraumvorschlage), teilweise wurden umfassende Lösungen im Rahmen eines städtischen «Parkierungskonzeptes» vorgeschlagen. Im Kern lassen sich die gemachten Vorschläge brennpunktartig auf die Feststellung fokussieren, dass in Zeiten wachsenden Individualverkehrs die Frage, zu welchen Konditionen welcher öffentliche Raum als Parkplatz genutzt werden kann, bedeutende Relevanz erhalten hat.

Der skizzierte Stand in Bezug auf die Entwicklung gebührenpflichtiger Parkplätze in Baden-Baden macht deutlich, dass eine konzeptionelle Beantwortung folgender Hauptfragen angezeigt ist:

1. Wie sind die Parkgebühren ausgestaltet?
2. Welche Parkplätze sind gebührenpflichtig?
3. Auf welche Weise werden Gebühren vereinnahmt?

Diese Fragen hat ein ganzheitliches Parkierungskonzept im eingangs angesprochenen Sinne zu beantworten, weshalb sich ein solches Konzept in die Teilbereiche − Parkpreiskonzept (Wie sind die Gebühren ausgestaltet?)

− Parkraumkonzept (Welche Parkplätze sind gebührenpflichtig?)
− Parkverwaltungskonzept (Auf welche Weise werden Gebühren vereinnahmt?)

gliedern sollte. In allen drei Teilbereichen sind erhebliche Grundlagen vorhanden. Eine konzeptionelle Verbindung der genannten Bausteine, die Grundlage einer transparenten und auf dynamische Fortentwicklung angelegten Parkraumbewirtschaftung ist, hat bislang jedoch nicht stattgefunden. Eine solche Verbindung ist mit Blick auf den derzeitigen Stand lediglich stufenweise umsetzbar, weshalb in der vorausgehend angeführten Reihenfolge − Preis-, Raum- und Verwaltungskonzept − die weitere Bearbeitung erfolgen soll. Gegenstand dieser Vorlage ist als erste Stufe eine Anpassung der Parkgebühren für die bestehenden oberirdischen Parkplätze. Im Hinblick auf die beabsichtigte Vorgehensweise zur Erstellung eines ganzheitlichen Parkkonzeptes lassen sich die beschriebenen Stufen wie folgt näher beschreiben:

1. Stufe: Parkpreiskonzept

Die Betreuung der städtischen Parkgaragen liegt in den Händen der Parkgaragengesellschaft (PGG). Der PGG obliegt die diesbezügliche Preisgestaltung und -festsetzung, Gebührenvereinnahmung und Garagenverwaltung. Ebenso wickelt die PGG die Gebührenvereinnahmung bei den oberirdischen gebührenpflichtigen Parkplätzen ab und betreut die technischen Abwicklungsmechanismen (Parkscheinautomaten und Parkuhren). Aufgrund der notwendigen Kopplung von Parkgaragentarifen und Preisen für gebührenpflichtige oberirdische Parkplätze erfolgen die Kernvorschläge für die preislichen Konditionen auch für die oberirdischen Parkplätze durch die PGG, die dann mit der Verwaltung abgestimmt werden.

Der Gemeinderat hat über die Preisgestaltung der oberirdischen gebührenpflichtigen Parkplätze zu beraten und die Gebühren durch Satzung festzusetzen. Ausdrücklich zu erwähnen ist, dass der Gemeinderat die grundsätzlichen Gebührenkonditionen festlegt. Ob in den Gebührenzonen ein zur Verfügung stehender öffentlicher Verkehrsraum als Parkfläche ausgewiesen wird, obliegt der Entscheidung der Verwaltung. Eine ganzheitliche Bestandsaufnahme, örtliche Lagebewertung und die Benutzungskonditionen betreffende Gewichtung bzw. Justierung der Parkflächen im Sinne einer Entscheidung, wo Anwohnerparken, freies Parken, Parkscheinregelung oder Gebührenpflichtigkeit erfolgen soll, muss und kann nur im Rahmen des Parkraumkonzeptes (2. Stufe) erfolgen.

2. Stufe: Parkraumkonzept

Welche Flächen als ausgewiesene öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen können, richtet sich in erster Linie nach der jeweiligen baulichen und räumlichen Gestaltung der Verkehrsflächen. Die grundsätzliche Eignung bestehender Flächen, ggfs. deren Planung und Schaffung, obliegt dem Fachgebiet Tiefbau, das die Aufgaben des Straßenbaulastträgers wahrnimmt. Bei bauplanungsrechtlich relevanten, im Regelfall neuen, flächenmäßig umfänglichen Maßnahmen − bspw. Neuerstellung von Parkhäusern oder Neuausweisung großer Parkierungsflächen − sind die Zuständigkeiten des Fachgebietes Stadtplanung zu beachten.

Kernpunkt eines Parkierungskonzeptes ist die Verteilung von ausgewiesenen unbeschränkten Parkflächen, Anwohnerparkflächen, mit Zeitregelung belegten Flächen (Parkscheibe) und nach Satzung gebührenbelegten Flächen. Die Frage des «Mischungsverhältnisses» kann nur planerisch bewältigt werden. Die Prüfung der gegebenen rechtlichen Voraussetzungen und die rechtsgültige Ausweisung geeigneter Parkflächen zu den entsprechenden Konditionen (frei − Parkscheibenregelung − Anwohnerparken − Gebührenpflichtigkeit) erfolgt durch das Fachgebiet Straßenverkehr als Straßenverkehrsbehörde.

3. Stufe: Parkverwaltungskonzept

Die Verwaltung der oberirdischen Parkflächen, also die Abwicklung der Gebührenvereinnahmung vor Ort, wird von der PGG ausgeführt und gestaltet. Welches Abwicklungssystem am geeignetsten ist, ist anhand betriebswirtschaftlicher Kriterien und ggfs. der Lage vor Ort zu entscheiden.

Werden Parkscheinautomaten oder Parkuhren verwendet, sind sie als Straßeneinrichtungen durch die Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. In diesem Zusammenhang hat die Straßenverkehrsbehörde mit Blick auf die Parkraumüberwachung sicherzustellen, dass der gewählte Verwaltungsmodus eine rechtssichere und nach Möglichkeit einfache Überwachung und Ahndung von Verstößen sicherstellt. Derzeit werden entsprechende Lösungen insbesondere im Hinblick auf derzeitige Digitalisierungsprozesse geprüft, die im Rahmen der weiteren Konzeptentwicklung im Gemeinderat vorgestellt werden.

II. Parkpreiskonzept

Ein Parkpreiskonzept besteht in grundsätzlicher Form bereits für Baden-Baden. Die in den städtischen Parkgaragen geltenden Preise werden durch die PGG festgesetzt, bezüglich der oberirdischen als kostenpflichtige Parkplätze ausgewiesenen Flächen gilt die Parkgebührensatzung der Stadt Baden-Baden. Die Gebühreneinteilung auf Grundlage der Satzung fußt auf einer Zoneneinteilung der Stadt in drei Bereiche, in denen grundsätzlich die Parkgebühren gestaffelt sind und vom Stadtzentrum in Richtung der Außenbereiche abnehmen. Durchbrochen wird dieses Konzept lediglich in Einzelfällen durch Sonderparkplätze, wenn öffentliche Parkplätze dem Sinn nach nicht dem allgemeinen ruhenden Verkehr zur Verfügung stehen sollen, sondern speziellen Zwecken dienen, wie beispielweise dem Pendlerverkehr an öffentlichen Verkehrsknotenpunkten oder einem Schwimmbad.

1. Nachrichtlich: Anpassung Tarife Parkgaragen

Der PGG-Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 27.09.2018 folgende Anpassungen der Parktarife in den städtischen Tiefgaragen einstimmig beschlossen: Die vorhandene Zoneneinteilung mit einer preislichen Abstufung der jeweiligen Zonen wird weiterentwickelt. Durch das 2015 neu eröffnete Parkhaus Cineplex kam ein Standort außerhalb des Stadtzentrums hinzu. Bei der Preisgestaltung ergibt sich heute in Bezug auf die Lage keine Abstufung zur im Zentrum gelegenen Festspielhausgarage. Zwischen diesen beiden Standorten soll eine dementsprechende Abstufung des Zonenkonzepts ergänzt werden. Daraus resultierend wird eine Anpassung der weiteren im Stadtzentrum gelegenen Parkhausstandorte erfolgen. Die dortige Zoneneinteilung soll beibehalten werden. Des Weiteren soll durch die Staffelung der Parktarife bezogen auf die Lage der Garage zur Innenstadt auch ein Anreiz zur Nutzung des ÖPNV geschaffen werden.

Zoneneinteilung und Tarife
Zone I: Kurparkgarage alt / neu: 2,00 € / x,xx €
Zone II: Kongresshausgarage, Vincentigarage alt / neu: 1,50€ / 2,00 €
Zone III: Festspielhausgarage alt / neu: 1,00 € / 1,50 €
Zone IV: Parkhaus Cineplex alt / neu: 1,00 € / 1,00 €

Die Kurparkgarage befindet sich im Eigentum der Bäder- und Kurverwaltung. Demnach liegt die Entscheidungsfindung und Festlegung der Parktarife in alleiniger Zuständigkeit der BKV. In Gesprächen zwischen der PGG und der BKV wurde das hier vorgelegte Konzept diskutiert. Im Grundsatz wird dies bezogen auf die Kurparkgarage und deren herausragende Stellung und damit die Einstufung als besonders hochwertige Garage (Zone I) von der BKV mitgetragen. Zur genauen Preisgestaltung wird die Entscheidung der BKV abzuwarten sein. Mit dem Ziel einer dem Grundkonzept Rechnung tragenden Festsetzung der Tarife wird die PGG weitere Gespräche mit der BKV führen.

Die bisher angebotenen vergünstigten Spar- und Nachttarife zu den Zeiten mit geringerer Nachfrage und Auslastung sollen als Anreiz und Verkehrslenkung zur Nutzung der Garagen unverändert beibehalten und preislich nicht erhöht werden.

Die aus den Kurzparkertarifen resultierenden Tageshöchstsätze und die Mehrtageskarten werden entsprechend angepasst.

Des Weiteren erfolgt eine Anpassung der Tarifpreise für Dauerparkplätze. In den Garagen im Stadtzentrum sind alle verfügbaren Dauerparkplätze vollständig vergeben. Es bestehen derzeit für alle diese Garagen Wartelisten mit Anfragen auf Dauerparkplätze mit Wartezeiten von bis zu zwei Jahren.

Der Zusatztarif für Dauerparker mit Busbenutzung konnte in den vergangenen Jahren trotz der regulären Steigerungen des KVV-Verbundtarifs konstant gehalten werden. Mit dem KVV konnte zwischenzeitlich eine Anpassung von 20,- Euro auf 22,- Euro pro Monat für die Busnutzung für Dauerparker vereinbart werden.

Eine generelle Koppelung der Parktarife an die jeweiligen Anpassungsraten des KVV-Verbundtarifs wird nicht empfohlen. Durch das vorgeschlagene Modell soll vielmehr wieder ein auf einen gewissen Zeitraum konstanter Preis festgesetzt werden. Durch die Nutzung der Überschüsse aus den Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung als Beitrag zum Verlustausgleich wird an sich zusätzlich zu einer Stärkung des ÖPNV beigetragen. Des Weiteren dienen die entsprechende Bewirtschaftung und Tarifgestaltung des Parkens als Baustein zur Steuerung des Verkehrs und Maßnahme im Hinblick auf das Fahrverhalten bzw. die Verkehrsmittelwahl.

2. Oberirdische Parkplätze

a) Anpassung Tarife im Stadtzentrum (Zonen I und II); Zonengrenzen

Die im Folgenden dargestellte Anpassung der Parktarife für oberirdische städtische Parkplätze wurde vom PGG-Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 27.09.2018 einstimmig empfohlen: Für die bewirtschafteten oberirdischen Parkplätze besteht seit 2007 ebenfalls eine Zoneneinteilung. Neben der Zuordnung zu den jeweiligen Zonen verfolgte das 2007 umgesetzte Preiskonzept das Ziel, durch die Gestaltung der Tarife und die Begrenzung der Höchstparkdauer sowohl einen hohen Umschlag auf den Plätzen sowie andererseits eine Lenkung in die Garagen zu erreichen. Damit wird das Ziel verfolgt, den knappen öffentlichen Parkraum möglichst vielen Nutzern zur Verfügung stellen zu können, zu einer Reduzierung des ansonsten stärkeren Parksuchverkehrs und damit einhergehender Verkehrsbehinderungen beizutragen und so eine Verbesserung von Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss zu erreichen. Zudem trägt die entsprechende Verfügbarkeit von Parkplätzen für Kunden zur Stärkung des Einzelhandels bei. Dabei lag dem ursprünglichen Preiskonzept eine Orientierung der oberirdischen Parktarife an den räumlich zugeordneten Garagenparkplätzen und deren Tarifen zu Grunde.

Im Zusammenhang mit der Preisanpassung in den Garagen sollen auch die Tarife für die Benutzung der oberirdischen Parkplätze erhöht werden. Dabei wird das bewährte Zonenkonzept dem Grunde nach beibehalten. Auch die preisliche Konzeption, nach der sich die Höhe der Tarife abhängig von der Lage des Standorts zur Innenstadt bemisst, soll bestehen bleiben. Der bereits heute zur Anwendung kommende progressive Tarif und die Begrenzung der Höchstparkdauer tragen maßgeblich zu dem gewünschten höheren Umschlag auf den Parkplätzen bei.

Zur Arrondierung soll der unmittelbar im Osten an Zone II angrenzende Parkplatz in der Friedhofstraße (Bertholdplatz) auf Grund seiner räumlichen Lage in die Zone II (bisher Zone III) integriert werden.

Im Gegensatz zu den zwischenzeitlich erhöhten Tarifen in den Garagen sind die Preise der oberirdischen Parkplätze seit 2007 unverändert. Durch diese einseitige Weiterentwicklung der Tarife wurde das ursprüngliche zugrunde liegende Verhältnis zwischen Parkplätzen und Garagen in Schieflage gebracht.

In einem ersten Schritt wird nun zunächst die Angleichung der Parktarife auf gleiches Preisniveau vorgeschlagen, was Entscheidungsgegenstand dieser Vorlage ist.

In einer weiteren zukünftigen Entwicklungsstufe sollen über den Garagentarifen liegende Gebühren auf den oberirdischen Parkplätzen vorgeschlagen werden. Dadurch ließe sich die ursprünglich bei Erlass der Parkgebührensatzung intendierte Konzeption für das Parken im Stadtzentrum wiederherstellen.

Überblick Änderungen Tarifzonen:

Zone I: Innenstadt alt: 0,80 € (30 Min.); 2,00 € (60 Min.) / neu: 1,00 € (30 Min.); 2,50 € (60 Min.)
Zone II: Stadtzentrum alt: 1,50 € (60 Min.) / neu: 2,00 € (60 Min.)
Zone III: außerh. Zentrum alt: 1,00 € (60 Min.) / neu: 1,00 € (60 Min.)

b) Bewirtschaftung von Parkplätzen außerhalb des Stadtzentrums (Zone III)

In der Zone III der Satzung sind derzeit die bewirtschafteten Parkplätze außerhalb des Stadtzentrums enthalten. Dies betrifft den Bahnhof Oos (Kurzzeitparker vor Empfangsgebäude), das Behördenzentrum I (Amts- u. Landgericht, Staatsanwaltschaft, Polizei) und Lichtental Hauptstraße (Goldener Löwe).

Darüber hinaus plant die GSE die Einrichtung zweier baulich herzustellender Parkplatzflächen im Bereich der Festhalle in Oos. In Analogie zur Bewirtschaftung des Parkplatzes am Goldenen Löwen in Lichtental sollen diese Parkflächen nach Fertigstellung der Infrastruktur unter gleichen Gesichtspunkten ebenfalls in die Zone III mit den entsprechenden Regelungen integriert werden.

Auf Grund der jeweiligen kundenrelevanten Einrichtungen vor Ort wird eine Bewirtschaftung in Oos und weiterhin in Lichtental empfohlen. Die Bewirtschaftung dient der Erreichung des gewünschten regelmäßigen Umschlags auf den Parkplätzen. Dadurch kann der wertvolle öffentliche Raum effektiv genutzt und eine Dauerbelegung durch Langzeitparker verhindert werden. Die daraus resultierende Verfügbarkeit für die Kunden ermöglicht eine Senkung des Parkdrucks und somit eine Stärkung des Einzelhandels. Darüber hinaus dient dies auch als Maßnahme zur Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens hinsichtlich der Verkehrsmittelwahl.

Hinsichtlich der Parktarife hat der Aufsichtsrat der PGG empfohlen, für den Parkplatz Lichtental (Goldener Löwe) und analog für den zukünftig hinzu kommenden Parkplatz an der Festhalle in Oos eine kostenfreie erste halbe Stunde einzurichten. Um diesen Vorschlag umzusetzen, werden beide Parkplätze zukünftig als Sonderparkplätze in der Satzung erfasst. Darüber hinaus sollen in Zone III keine Anpassungen erfolgen. Eine direkte Orientierung an den Garagentarifen ist an diesen Standorten im Gegensatz zu den Parkplätzen im Stadtzentrum nicht gegeben. Als vergleichbarer Maßstab kann jedoch der Preis für eine Tarifstunde im Parkhaus Cineplex herangezogen werden.

Für den Sonderparkplatz Hardbergbad wird eine Erhöhung der Tarife von 0,10 € für 12 Minuten bei einem Tagesmaximum von 3,00 € empfohlen. Für den Busparkplatz in der Eisenbahnstraße als weiterem Sonderparkplatz ist derzeit keine Preisanpassung vorgesehen.

Überblick Änderungen Sonderparkplätze:
Sonderp: Lichtental + zukünftig Oos alt: 1,00 € (60 Min.) / neu: 0,00 € (erste 30 Min.); 1,00 € (60 Min.)
Sonderp: Hardbergbad alt: 0,25 € (60 Min.) / neu: 0,50 € (60 Min.)


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