Aus dem Rathaus Baden-Baden

„Beschwerden über Rasen mähende Nachbarn“ – Rathaus Baden-Baden: „Ruhezeiten einhalten!“

„Beschwerden über Rasen mähende Nachbarn“ – Rathaus Baden-Baden: „Ruhezeiten einhalten!“
Foto: Archiv

Baden-Baden, 25.07.2023, Bericht: Redaktion Was macht man, wenn der Nachbar mit einem alten Verbrenner-Rasenmäher sich ausdauernd am Feierabend einen Wembley-Rasen in den Garten zaubert?

Die Ohren zuhalten und beim nächsten Plaudern über den Gartenzaun eine Laudatio auf die Leisemäher mit Akkubetrieb halten. Das ist für den nachbarlichen Frieden eine Möglichkeit. Die andere Möglichkeit ist der Hinweis auf eine Meldung des Baden-Badener Rathauses: «Ruhezeiten einhalten!» Und das Rathaus gibt auch noch weitere Empfehlungen im Umgang mit dem Greenkeeper in der Umgebung.

Die Mitteilung aus dem Rathaus vom 24. Juli 2023 im Wortlaut:

Beim städtischen Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz gehen derzeit vermehrt Beschwerden über Rasen mähende Nachbarn ein. Doch ist das immer ein aktuelles Thema mit einer gewissen Brisanz. So gibt es Gartenbesitzer, die zuweilen noch spät am Abend oder gar am Sonntagnachmittag ihren Rasen schneiden. Wann aber ist denn nun Rasenmähen eigentlich erlaubt?

 

Grundsätzlich darf an Sonn- und Feiertagen der Rasen nicht gemäht werden. Erlaubt hingegen ist es an Werktagen in Wohngebieten von 7 bis 20 Uhr. «Trotzdem sollte auf die Interessen der Nachbarn Rücksicht genommen werden», so die Stadtpressestelle. «Sicher muss der Rasen nicht erst abends um 19.30 Uhr zurückgeschnitten werden. Besonders dann nicht, wenn in der Nachbarschaft bereits kleine Kinder im Bett liegen. Aber auch das Bedürfnis nach Mittagsruhe sollte man respektieren. Zumindest in der Zeit von 13 bis 15 Uhr. Die Nachbarn werden es danken!»

Für weitere Fragen zum Thema steht das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz unter der Rufnummer 07221/93-1501 zur Verfügung.




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