Aus dem Rathaus Baden-Baden
Besuchsverbot für Kliniken und Heime in Baden-Baden – „Schutz empfindlicher Bevölkerungsgruppen“
Baden-Baden, 14.03.2020, Bericht: Rathaus Aus einer bisherigen Empfehlung des Landessozialministeriums wurde jetzt eine Weisung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Das Gesundheitsamt Rastatt forderte die Stadtverwaltung auf, Besuchsverbote in Alten- und Pflegeheimen, Kliniken, Behinderten- und Rehaeinrichtungen für Personen anzuordnen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren. Sie dürfen die Einrichtung bis zu 14 Tage nach ihrer Rückkehr nicht betreten. Ausnahmen sind nur in bestimmten Fällen möglich.
Die Maßnahme dient insbesondere dem Schutz empfindlicher Bevölkerungsgruppen.
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