Kritik an Beherbergungsverbot

BWIHK wünscht „klare und belastbare Aussagen“ zur Wiedereröffnung von Hotellerie und Gastronomie – „Große Verunsicherung bei Stammkunden“

Stuttgart, 02.12.2020, Bericht: Redaktion Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag, BWIHK, bedauere sehr, dass die neue Corona-Verordnung des Landes auch weiterhin freizeittouristische Übernachtungen unabhängig der Motivlage verbiete.

Die Erklärung des BWIHK im Wortlaut:

«Erlaubte Öffnungen für Übernachtungen ‚in besonderen Härtefällen‘ für Personen, die ihre Familien über die Weihnachtstage besuchen, sind zwar aus Gründen von besserem Infektionsschutz und Solidarität richtig – wirtschaftlich kann dies allerdings nur für einige wenige Betriebe als lukrativ betrachtet werden», betont Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der im BWIHK in touristischen Fragen federführenden IHK Nordschwarzwald. «Normalerweise ist die Zeit über Weihnachten und Silvester gerade in der Ferienregion Schwarzwald sehr gut gebucht. Viele Gäste kommen seit Jahren in die Hotels, um Weihnachten und den Jahreswechsel zu begehen. Wir stellen fest, dass die kurzfristigen, oft persönlich nicht leicht nachvollziehbaren Planungen und Beschlüsse der Landesregierung zu einer großen Verunsicherung bei Stammkunden und zahlreichen Stornierungen bereits erfolgter Buchungen führen. Zudem kommt, dass witterungsbedingte Angebote wie die anstehende Schneesaison, nicht einfach auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder nachgeholt werden können. Dieses Geschäft ist unwiederbringlich verloren. Das ist auch mit Blick auf die zahlreichen Anstrengungen im Vorfeld für Betriebskonzepte, die Schutz bieten und dazu aufwändige Hygienemaßnahmen umsetzen, sehr bitter», so Keppler weiter.

 

Die IHK-Organisation steht mit ihren Betrieben glasklar hinter allen Anstrengungen, die Infektionszahlen einzudämmen und die Pandemie in allen ihren Auswirkungen entschieden zurückzudrängen. Genauso wird die Unterstützung der Bundesregierung im Rahmen der November- und Dezemberhilfen gewürdigt – wenn sie jetzt rasch und unbürokratisch fließen. Allerdings stellt sich für die betroffenen wie auch indirekt betroffenen Branchen eine drängende Frage für das kommende Jahr: Was sind die bisherigen geforderten und umgesetzten Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen in diesen Branchen wert, wenn trotzdem kein verlässliches Geschäft möglich ist, wie der Teillockdown und dessen Verlängerung unterlegen? «Die IHK-Organisation wünscht sich deshalb klare, belastbare Aussagen zu einer möglichen Wiedereröffnung im Januar. Gerade vor dem Hintergrund, dass Bundeskanzlerin Merkel wie auch Wirtschaftsminister Altmaier unisono betonen, dass solche Hilfen im bisherigen Umfang kaum länger in einem betriebserhaltenden Umfang finanzierbar sind. Eine zusätzliche Hängepartie mit möglichen weiteren Geschäftsausfällen, die dann kaum mit Staatsgeldern unterlegt werden können, heißt für viele Betriebe nichts Gutes: Es könnte bedeuten, dass sie im kommenden Jahr nicht mehr am Markt sein werden. Gelingt es uns nicht, für das nächste Jahr betriebswirtschaftlich tragfähige Konzepte zu finden, die für Kunden wie Anbieter trotz des Coronavirus verlässlich sind, wird unsere Tourismuswirtschaft wie die Messe und Eventbranche spürbare Verluste erleiden. Ich sehe hier eine große Gefahr für den Standort, da es zudem immer schwerer wird, die Fachkräfte in der Branche zu halten. Wenn es hier noch zu massiven Abwanderungen in andere Branchen kommt, ist an eine erfolgreiche Wiederbelebung des Tourismus, der seit Jahren ein verlässlicher Treiber in Wertschöpfung, Beschäftigung und Wachstum ist, schwer machbar», schließt BWIHK-Tourismusexperte Keppler.


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