Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld

Corona-Helfer für Unternehmen – Arbeitsagentur vermittelt

Corona-Helfer für Unternehmen – Arbeitsagentur vermittelt
In der Landwirtschaft werden Helfer für die in den nächsten Wochen und Monaten anstehenden Pflanz- und Erntearbeiten gesucht. Foto: Archiv

Karlsruhe/Baden-Baden/Rastatt, 02.04.2020, Bericht: Agentur für Arbeit Infolge der Corona-Pandemie werden Unternehmen und Betriebe, Beschäftigte, Arbeitslose und Arbeitsuchende durch Kurzarbeit und drohende Arbeitslosigkeit mit teilweise existenziellen Herausforderungen konfrontiert, teilt die für Baden-Baden, Landkreis Rastatt und Karlsruhe zuständige Arbeitsagentur zur aktuellen Lage mit.

Die Bundesregierung hat daher Sofortmaßnahmen und Hilfspakete beschlossen, die helfen sollen, bereits bestehende oder noch bevorstehende Notlagen abzumildern. Die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt steht Unternehmen und Privatpersonen dabei beratend und unterstützend zur Seite.

«In der aktuellen Situation muss sichergestellt werden, dass in den systemrelevanten Berufen ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Durch die Erleichterung bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld soll ein Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen lebenswichtigen Bereichen aufzunehmen», erklärt Ingo Zenkner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt.

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld

Im Zusammenhang mit Kurzarbeit tritt in der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 eine befristete Sonderregelung in Kraft.

Wird nach Eintritt von Kurzarbeit eine geringfügige Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufgenommen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, die Nebentätigkeit ist versicherungsfrei.

Bei mehr als geringfügigen Beschäftigungen in systemrelevanten Bereichen bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt anrechnungsfrei, wenn die Summe aus Restlohn aus der Hauptbeschäftigung (Ist-Entgelt), Kurzarbeitergeld und Entgelt aus der Nebenbeschäftigung den bisherigen Bruttolohn (Soll-Entgelt) nicht übersteigt.

Das heißt: Wer aus seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zuvor 1.700 Euro netto bezogen hat, kann bei Bezug von Kurzarbeitergeld plus dem Entgelt aus der Nebentätigkeit ebenfalls bis zu 1.700 Euro netto erzielen, ohne dass die Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Verstärkung für systemrelevante Unternehmen

Zu den systemrelevanten Unternehmen gehören Branchen und Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist insbesondere auch, dass die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland gesichert ist. Das betrifft vor allem die Arbeitgeber im Lebensmitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft.

Systemrelevante Unternehmen die aktuell Personal suchen und Interessierte die in dieser Ausnahmesituation einen Beitrag im Gesundheitswesen, im Lebensmitteleinzelhandel, bei Lieferdiensten oder in anderen systemrelevanten Bereichen leisten möchten, können sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt wenden. Interessierte werden unbürokratisch an die suchenden Betriebe weitervermittelt.

Unternehmen und Privatpersonen finden weitere Informationen auf der Webseite der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de. Dort kann unter anderem täglich eine Liste mit gemeldeten Stellen heruntergeladen werden.

Helfer*innen in der Landwirtschaft

Bürgerinnen und Bürger, die in der Landwirtschaft unterstützen möchten bei den in den nächsten Wochen und Monaten anstehenden Pflanz- und Erntearbeiten, können sich auf der Plattform www.daslandhilft.de anmelden. Diese Plattform vermittelt den Kontakt zu Landwirtinnen und Landwirten, die ganz aktuell nach Erntehelfern suchen. Das Portal www.daslandhilft.de wurde vom Bundesverband der Maschinenringe gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ins Leben gerufen.

Sicherheit ist wichtig

Die Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus bleibt dabei aber immer oberstes Gebot. Deshalb tragen alle derzeit suchenden und einstellenden Arbeitgeber dafür Sorge, dass die Mitarbeitenden bestmöglich bei der Arbeit geschützt sind und dass die aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung einer Ansteckung eingehalten werden.


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