Neue Corona-Regeln

Corona-Verordnung wird bis 30. November 2020 verlängert – Übersicht der Änderungen

Corona-Verordnung wird bis 30. November 2020 verlängert – Übersicht der Änderungen
Foto: goodnews4-Archiv

Stuttgart, 23.09.2020, Bericht: Redaktion Die baden-württembergische Landesregierung hat gestern die Verlängerung der Corona-Verordnung bis zum 30. November 2020 beschlossen.

Die Verordnung mit einer Reihe neuer Maßnahmen tritt voraussichtlich am 29. September 2020in Kraft. Hier eine Übersicht der Änderungen:

• Die Maskenpflicht gilt nun auch für Kundinnen und Kunden in Gaststätten, Restaurants, Bars etc., wenn Sie sich nicht am Platz befinden – etwa auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette oder zum Buffet.

• Die Maskenpflicht gilt ferner nun auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen.

• Es gibt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht.

• Beim praktischen Fahr-, Boots- oder Flugunterricht sowie bei praktischen Prüfungen gilt nun ebenfalls eine Maskenpflicht.

• Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss dies nun in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.

• Verantwortliche müssen Besucherinnen und Besucher sowie Kundinnen und Kunden ihrer Einrichtungen bzw. Geschäfte über die Maskenpflicht informieren.

• Die Beschreibung der typischen Symptome einer COVID-19 Erkrankung wird an die neuesten Erkenntnisse der Robert Koch-Instituts angepasst.

• Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden bleiben weiterhin untersagt.

• Die §§ 4 bis 8 gelten künftig auch für Boots- und Flugschulen (Hygieneanforderungen, Hygienekonzepte, Datenverarbeitung, Zutritts- und Teilnahmeverbot sowie Arbeitsschutz).

• Die Beschränkungen für Veranstaltungen und Betriebsverbote werden unabhängig von der Laufzeit der Verordnung laufend im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen überprüft und gegebenenfalls umgehend angepasst.


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