Aus dem Nachrichtenblatt Sinzheim

Europawahl und Kommunalwahl – Was man unbedingt wissen muss – Versand der Wahlbenachrichtigungen

Europawahl und Kommunalwahl – Was man unbedingt wissen muss – Versand der Wahlbenachrichtigungen
Foto: goodnews4-Archiv

Sinzheim, 18.04.2019, Bericht: Rathaus In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die am 26. Mai 2019 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen an die Wahlberechtigten per Post zugestellt.

Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und nicht aus bestimmten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die so genannten Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben. Diese Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen allerdings einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen sind die Bürger einer Gemeinde. Gemeindebürger sind Deutsche sowie Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Wahlberechtigt sind auch so genannte Rückkehrer, die ihr Bürgerrecht durch Wegzug aus der Gemeinde zunächst verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückkehren.

Jeder Wähler erhält eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung. Auf der Vorderseite ist vermerkt, für welche Wahlen die jeweilige Person wahlberechtigt ist. Die Wahlbenachrichtigung ist zugleich Beleg für die Eintragung im Wählerverzeichnis der Gemeinde Sinzheim. Die Wahlbenachrichtigung sollte aufbewahrt und am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden.

Wer bis Sonntag, 05. Mai 2019 keine Benachrichtigung erhalten hat, sich aber für wahlberechtigt hält, sollte sich unverzüglich, jedoch bis spätestens Freitag, 10. Mai 2019 mit dem Bürgermeisteramt Sinzheim, Bürgerbüro, Telefon 07221/806-0 in Verbindung setzen.

Antrag auf Wahlschein für Briefwahl

Wer am Wahltag an der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal verhindert ist, kann durch Briefwahl wählen. Mit der Wahlbenachrichtigung kann zur Ausübung der Briefwahl ein Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ein Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der ausgefüllte Antrag sollte zeitnah beim Bürgermeisteramt Sinzheim, Bürgerbüro abgegeben werden. Bitte die Unterschrift auf dem Antrag nicht vergessen! Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugesandt.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 26. Mai 2019 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung).

Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.sinzheim.de an. Beim Aufruf des Links "Wahlscheinantrag per Internet" erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie in das Antragungsformular ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Telefon 07221/806-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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