Aus dem Rathaus Baden-Baden

Fahrradstraße in der Lichtentaler Allee – „Noch nicht alle Verkehrsteilnehmer kennen die Regeln“

Fahrradstraße in der Lichtentaler Allee – „Noch nicht alle Verkehrsteilnehmer kennen die Regeln“
Fahrradfahrer haben auf der Fahrradstraße in der Lichtentaler Allee zwischen Hirtenhäuschen und Kloster Vorfahrt. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 24.12.2018, Bericht: Rathaus Baden-Badens erste Fahrradstraße nahm Oberbürgermeisterin Margret Mergen im April in der Lichtentaler Allee, zwischen Hirtenhäuschen und Frankreichstraße, in Betrieb. Doch welche Regeln gelten genau auf der Fahrradstraße?

Laut Stadtpressestelle zeigt die Erfahrung: Noch nicht alle Verkehrsteilnehmer kennen die Regeln. Fahrradstraßen sind Straßen, die vom Gesetzgeber vorrangig für den Radverkehr vorgesehen sind. Deshalb unterscheidet sich diese Straße nach dem Verkehrsrecht von einem Radweg, da dieser durch Markierungen oder einer spezielle Bauweise von der Fahrbahn abgegrenzt ist. Fahrradstraßen haben keine Radwegemarkierungen.

Dem Radfahrer verschaffen Fahrradstraßen Vorteile gegenüber dem Kfz-Verkehr und führen zu mehr Sicherheit für die Zweiradfahrer. Baulich unterscheidet sich eine Fahrradstraße nicht von einer anderen Straße.

Wird die Straße auch durch andere Fahrzeuge befahren, wie in Baden-Baden der Fall, wird dies durch ein Zusatzverkehrszeichen ausgeschildert. So kann der Autoverkehr beispielsweise nur für Anlieger oder nur in einer Richtung erlaubt sein. In Baden-Baden darf die Fahrradstraße von Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen nur vom Hirtenhäuschen in Richtung Klosterplatz befahren werden. Radfahrer dagegen dürfen die Straße in beide Richtungen befahren.

Wichtig ist: Radfahrer haben auf der Fahrradstraße vor Pkw und anderen Fahrzeugen generell Vorfahrt. Kraftfahrer müssen sich auf der Fahrradstraße dem Radverkehr anpassen. Es darf keine Behinderung oder Gefährdung der Radfahrer entstehen. Und, mehrere Radfahrer dürfen beispielsweise ungestört nebeneinander fahren − das ist erlaubt.

Weitere Vorteile für Radfahrer: Es sind weniger Autos unterwegs. Zudem eröffnen Fahrradstraßen Radlern schnellere und sichere Wege durch die Stadt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle 30 km/h, auch für die Radler. Und wenn erforderlich, müssen die Kraftfahrzeuge die Geschwindigkeit weiter verringern.

Für Fußgänger ändert sich in einer Fahrradstraße nichts, denn es gibt die übliche Aufteilung in Fahrbahn und Gehwege. Querende Fußgänger müssen auf Radfahrer sowie Autos achten und Rücksicht nehmen.


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