Feuerwerk

Feuerwerk am Freitag in der Innenstadt von Baden-Baden – Ausschließlich durch ausgebildete Pyrotechniker gestattet

Feuerwerk am Freitag in der Innenstadt von Baden-Baden – Ausschließlich durch ausgebildete Pyrotechniker gestattet
Am Samstag feiern auch Russen in Baden-Baden Weihnachten. Foto: Archiv

Baden-Baden, 03.01.2024, Bericht: Redaktion Gerade ist Silvester vorüber, schon ist manchem wieder nach einem Feuerwerk. Für den kommenden Freitagabend um 20 Uhr kündigt das Baden-Badener Rathaus ein Spektakel an.

Das Feuerwerk sei gegenüber der Stadtverwaltung rechtzeitig angezeigt worden, heißt es aus dem Rathaus. Möglicherweise steht das Feuerwerk in Zusammenhang mit dem von vielen Russen gefeierten Weihnachtsfest, das nach dem Zerfall der Sowjetunion in Russland wieder offiziell am 6. und 7. Januar gefeiert werden darf. Seit den 90er Jahren feiern viele gläubige Russen sowohl das Neujahrs-, als auch das russisch-orthodoxe Weihnachtsfest. Am «Sochelnik», wie der Heilige Abend auf Russisch heißt, soll der Tradition nach nichts gegessen werden, bis der erste Stern am Himmel erstrahlt. Danach zünden die Gläubigen eine Kerze an, stellen sie ins Fenster und bereiten sich mit Liedern und Gebeten auf den abendlichen Weihnachtsgottesdienst vor.

 

Zu den Regularien für das Abbrennen eines Feuerwerks erinnert das Rathaus daran, dass es einer Genehmigung grundsätzlich nicht bedürfe, es genüge die Anzeige von pyrotechnischen Effekten. Die Stadtverwaltung weist aber darauf hin, dass die Anzeige und das Abbrennen von pyrotechnischen Effekten in Baden-Baden ausschließlich durch ausgebildete Pyrotechniker mit einer entsprechenden Erlaubnis gestattet ist. Ein Abbrennen von pyrotechnischen Effekten durch Privatpersonen ist grundsätzlich nicht zulässig. Jedes angezeigte Feuerwerk wird in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden, wie beispielsweise der Feuerwehr und dem Umwelt- und Arbeitsschutz überprüft. Bei Vorliegen von Versagungsgründen, wie etwa einer Waldbrandgefahr oder bei umweltrechtlichen Versagungsgründen, wird das Abbrennen des Feuerwerks untersagt.




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