Aus dem Rathaus Baden-Baden
Ganz schön viele Regeln zur Einschulung – Aufnahmetermine für Erstklässler in Baden-Baden

Baden-Baden, 16.02.2024, Bericht: Rathaus Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025, das am 1. August 2024 startet, sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 geboren sind, können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind bereits jetzt zur Schule anmelden.
Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren erfolgt in drei Schritten: Im ersten Schritt (dieser lief bereits im November 2023) wurden die zukünftigen Erstklässler an der für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet. Im zweiten Schritt (bis März 2024) wird der zukünftige Erstklässler durch die Grundschule aufgenommen. Es erfolgt der Bescheid über eine eventuelle Zurückstellung oder frühzeitige Einschulung. Die Schulfähigkeit wird festgestellt und ein eventueller Schulbezirkswechsel geklärt. In der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres (September 2024) finden mit Schritt drei die Einschulungsfeiern der neuen Erstklässler statt. Über den genauen Termin werden die Eltern/Erziehungsberechtigen von den jeweiligen Grundschulen direkt informiert.
Zu den Aufnahmeterminen der einzelnen Grundschulen: In der Grundschule Baden-Oos (Ooser Hauptstraße 30) ist die Anmeldung für die Regelklasse und die bilinguale Klasse bereits erfolgt. Die Aufnahmebestätigung geht per Post an die Eltern. Auch in der Grundschule Balg (Balger Hauptstraße 59) ist die Anmeldung bereits erfolgt, die Eltern erhalten ebenfalls die Aufnahmebestätigung per Post. Gleiches gilt für die Grundschule Cité (Breisgaustraße 21). Hier werden die schriftlichen Aufnahmebestätigungen bis Ende Februar verschickt. Der Termin für die Grundschule Ebersteinburg (Ebersteinburger Straße 54) ist am Freitag, 23. Februar, ab 15 Uhr, für die Grundschule Haueneberstein (Alte Dorfstraße 12) am Montag, 26. Februar, und am Dienstag, 27. Februar, jeweils von 8 bis 17 Uhr, und für die Grundschule Klosterschule Lichtental (Hauptstraße 40) am Montag, 26. Februar, sowie am Dienstag, 27. Februar, jeweils von 9 bis 12 Uhr. Für die Grundschule Sandweier (Westring 1) ist die Anmeldung bereits erfolgt. Auch hier geht die schriftliche Aufnahmebestätigung den Eltern/Erziehungsberechtigten per Post zu.
Die weiteren Aufnahmetermine lauten: Grundschule Steinbach (Meister-Erwin-Straße 5) am Donnerstag, 29. Februar, von 8 bis 17 Uhr. Die Theodor-Heuss-Grundschule (Rheinstraße 42) hat die Aufnahme bereits abgeschlossen und versendet die Aufnahmebestätigungen per Post an die Eltern/Erziehungsberechtigten. Für die Grundschule Varnhalt (Weinsteige 17) ist Dienstag, 20. Februar, von 14 bis 16 Uhr Aufnahmetermin und für die Grundschule Neuweier (Weinstraße 16) Freitag, 23. Februar, 10 bis 12 Uhr. In Varnhalt und Neuweier ist die Aufnahme jeweils für beide Schulen an beiden Standorten möglich. Bei der Vincenti-Grundschule (Vincentistraße 2) ist die Aufnahme inklusive Schulreifeprüfung am Donnerstag, 22. Februar, von 15 bis 17 Uhr nach Terminvereinbarung. Die Aufnahmebestätigung erfolgt an die Eltern/Erziehungsberechtigten per Post. Die Aufnahmetermine der Grundschule der Schulstiftung Pädagogium sind ganzjährig nach Vereinbarung möglich. Zuvor ist dennoch eine Anmeldung an der für das Kind zuständigen städtischen Grundschule zwingend erforderlich.
Neben den Terminen sind folgende Vorgaben zu beachten: Über die Einschulung entscheiden die Schulleiter der für den Schulbezirk zuständigen Schule. Über Anträge auf Zurückstellung entscheidet die jeweilige Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamts. Anträge auf Schulbezirksänderungen können nur an der zuständigen Schule gestellt werden und werden von dort an die gewünschte Schule weitergegeben. Die Entscheidung trifft der Geschäftsführende Schulleiter. Anträge auf Schulbezirksänderungen müssen für die Grundschule des Pädagogiums nicht gestellt werden, hier ist lediglich die Anmeldebestätigung an der zuständigen Grundschule vorzulegen. Das städtische Fachgebiet Schule und Sport bittet die Eltern/Erziehungsberichtigten darum, für ihre Kinder die Termine zur Bestätigung der Schulaufnahme beziehungsweise zu Antragstellungen in der für den Wohnbezirk zuständigen Schule wahrzunehmen.
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