Aus dem Rathaus Baden-Baden

Gefährliches Herbstlaub - Stadtverwaltung kommt ihren Aufgaben aber nicht nach - Rathaus mahnt aber: „Gehwegreinigen ist Bürgerpflicht“

Gefährliches Herbstlaub - Stadtverwaltung kommt ihren Aufgaben aber nicht nach - Rathaus mahnt aber: „Gehwegreinigen ist Bürgerpflicht“
Gehwegreinigen ist nicht nur Bürgerpflicht - auch die Stadtverwaltung muss ihren Pflichten nachkommen.

Baden-Baden, 31.10.2018, Bericht: Redaktion In einer Erklärung mahnt das Baden-Badener Rathaus: «Gehwegreinigen ist Bürgerpflicht». Doch die Baden-Badener Stadtverwaltung ist nicht so diszipliniert wie sie es von ihren Bürgern erwartet.

Gerade an Staffeln sind die Gefahren durch rutschiges Herbstlaub besonders groß. An den Hardstaffeln beispielsweise wird nach Aussage von Anwohnern oft wochenlang nicht gereinigt, angrenzend zu Kinderspielplatz und Markgraf-Ludwig-Gymnasium ist die Stadtverwaltung zur Reinigung verpflichtet.

Die Erklärung des Rathauses im Wortlaut:

Nicht nur das Entfernen von Laub im Herbst und der Winterdienst gehören zu den Pflichten eines jeden Bürgers, sondern auch das regelmäßige «Beseitigen von Schmutz, Unrat, Unkraut, Laub und Astwerk.» Dies sollte «nach Bedarf, mindestens aber vor Sonn- und gesetzlichen Feiertagen» erfolgen. So lautet die Satzung der Stadt Baden-Baden über die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht von Straßenanliegern.

«Nicht jeder ist sich dieser Pflichten bewusst und so gehen auch dieses Jahr Anrufe von Bürgern im Rathaus ein, die über mangelnde Sauberkeit auf manchen Straßen und Wegen, auch außerhalb des Innenstadtbereichs klagen», stellt Roland Seiter von der Stadtpressestelle fest.

Paragraf 3 der städtischen Satzung regelt den Umfang der Reinigungsarbeiten vor den jeweiligen Grundstücken für Straßenanlieger, also sowohl für Eigentümer als auch für Mieter und Pächter, eindeutig: Hierzu gehören nicht nur die Gehwege, sondern auch «seitliche Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von einem Meter, wenn keine Gehwege vorhanden sind. Dasselbe gilt für Fußwege und Staffeln bis zur Mitte und Fußgängerzonen am Rand in einer Breite von zwei Metern.»

Um ein möglichst sauberes Stadtbild zu garantieren, werden die Bürger bei der Straßenreinigung zwar durch die Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofs unterstützt, aber laut Ortsrecht ist jeder Einzelne zur Mithilfe verpflichtet.

«Schön wäre es, wenn sich noch mehr Bürger als bisher an den Reinigungsarbeiten beteiligen würden, um mitzuhelfen, dass wildwachsendes Unkraut und herumliegende Abfälle nicht zum Dauerzustand werden. Es gibt vorbildliche Wohnbezirke, in denen das gut klappt. In anderen Gebieten wiederum − vor allem in langen Straßenzügen − nehmen es die Anwohner mit der Kehr- und Reinigungspflicht nicht immer so genau», ergänzt der Pressesprecher und plädiert in diesem Bereich für mehr bürgerschaftliches Engagement und den «guten Willen» jedes Einzelnen, damit die Stadt auch ohne mögliche Kontrollen und Bußgelder sauber bleibt.


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