Einspruch eingelegt
Hakenkreuz-Affäre geht in eine neue Runde – Öffentliche Verhandlung in Baden-Baden wahrscheinlich

Baden-Baden, 01.09.2023, 14:15 Uhr, Bericht: Redaktion Vorsichtig hatte sich der Baden-Badener FDP-Kreisvorsitzende René Lohs zum Fall Martin Kühne und der Hakenkreuz-Affäre geäußert. Seine Stellungnahme gegenüber goodnews4.de hatte er, ebenso wie CDU-Fraktionschef Ansgar Gernsbeck, ausdrücklich mit dem Hinweis auf die noch ausstehende Rechtskraft des Urteils gegeben.
Die Frist für den Baden-Badener Stadtrat gegen den vom Amtsgericht Baden-Baden erteilten Strafbefehl gilt bis zum 8. September. Im Gespräch mit goodnews4.de hatte Martin Kühne bereits darauf aufmerksam gemacht, dass er noch nicht verurteilt sei, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. goodnews4.de berichtete Nun legte er Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Eine öffentliche Verhandlung in der sogenannten Hakenkreuz-Affäre ist nun wahrscheinlich.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag mitgeteilt, dass das Amtsgericht Baden-Baden auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 10. August einen Strafbefehl gegen einen Baden-Badener Stadtrat erlassen hatte mit einer Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen. Dem Stadtrat wird vorgeworfen, am 7. Januar beziehungsweise am 23. März 2023 an jeweils einem Fahrzeug mit ukrainischem Kennzeichen, großformatig den Text «Fuck UA» sowie ein Hakenkreuz angebracht zu haben. Den Namen des Stadtrats nannte die Staatsanwaltschaft nicht.
Der goodnews4-Redaktion war in einer Recherche aufgefallen, dass das Polizeipräsidium Offenburg das Alter des Verdächtigen schon Anfang April genannt hatte. Da es nur ein Stadtratsmitglied im Baden-Badener Gemeinderat in diesem Alter gibt, löste dies wohl auch die Reaktion des AfD-Stadtrats aus, sich gegenüber seiner Fraktion zu erklären. Martin Kühne hat am Mittwoch seinen Austritt aus der AfD erklärt und am Dienstag in einem Schreiben an Oberbürgermeister Dietmar Späth erklärt, auch sein Mandat als Stadtrat niederzulegen.
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