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Ab Inzidenz 200

Hotspot-Strategie für Baden-Württemberg – Stand 1. Dezember

Hotspot-Strategie für Baden-Württemberg – Stand 1. Dezember
Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 gelten als Hotspots.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
02.12.2020, 00:00 Uhr



Stuttgart Stadt- und Landkreise mit mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen gelten als Hotspots. Am 25. November haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder weitergehende Regelungen für Hotspots beschlossen, die auf Landesebene umgesetzt werden sollen.

Das Sozialministerium teilte gestern den «Zwischenstand der Beratungen für eine Hotspot-Regelung im Land» mit.


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