Ab Inzidenz 200
Hotspot-Strategie für Baden-Württemberg – Stand 1. Dezember
Bericht von Nadja Milke
02.12.2020, 00:00 Uhr
Stuttgart Stadt- und Landkreise mit mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen gelten als Hotspots. Am 25. November haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder weitergehende Regelungen für Hotspots beschlossen, die auf Landesebene umgesetzt werden sollen.
Das Sozialministerium teilte gestern den «Zwischenstand der Beratungen für eine Hotspot-Regelung im Land» mit.