Ticketverkauf bei Viagogo
Karlsruher SC gewinnt – Siegreich im Rechtsstreit – „Fans wurden getäuscht“

Karlsruhe, 22.01.2026, 21:55 Uhr, Bericht: Redaktion Nicht auf dem grünen Rasen, sondern im Gerichtssaal ist der Karlsruher Sport-Club aktuell siegreich. Im Rechtsstreit gegen die Ticketplattform Viagogo konnte der KSC gemeinsam mit der Heidelberger Kanzlei LDM Rechtsanwälte einen wichtigen Erfolg im Sinne der Fans und des Verbraucherschutzes erzielen, teilt das Management aus dem Wildpark mit.
Das Landgericht Mannheim sei der Argumentation des KSC vollumfänglich gefolgt und habe gestern entschieden, dass der nicht autorisierte Weiterverkauf von Eintrittskarten für Spiele des KSC über Viagogo unzulässig ist. In der Folge müsse Viagogo künftig klar und deutlich darauf hinweisen, dass über die Plattform erworbene Tickets nicht zum Zutritt zum BBBank Wildpark berechtigen. Zudem habe das Gericht festgestellt, dass Fans getäuscht werden, da ihnen Viagogo das Risiko verschweige, keinen Einlass in den BBBank Wildpark zu erhalten.
Hintergrund der Klage Gegenstand des Verfahrens war der wiederholte Verkauf von Eintrittskarten für Heimspiele des KSC über die Plattform Viagogo. Dort seien die Tickets nicht nur zu überhöhten Preisen angeboten worden, sondern Ticketkäufer seien Gefahr gelaufen, bei Zugangskontrollen keinen Einlass in den BBBank Wildpark zu erhalten. Sowohl der Weiterverkauf von Tickets über nicht-autorisierte Plattformen als auch der Zugang mit solchen Tickets zum BBBank Wildpark verstoßen gegen die Ticket-AGB des Clubs. Zuvor hatten auch der FC St. Pauli und Union Berlin erfolgreich gegen Viagogo geklagt.
«Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um unsere Fans vor unseriösen Ticket-Angeboten und überhöhten Preisen zu schützen. Wir werden auch künftig konsequent gegen nicht autorisierte Ticketverkäufe vorgehen und möchten an unsere Fans appellieren, Tickets ausschließlich über die offiziellen Stellen zu kaufen und weiterzuverkaufen», wird Michael Becker, Sprecher der Geschäftsführung des KSC, in der Mitteilung des Clubs zitiert.
Rechtsanwalt Franz Dänekamp von den LDM Rechtsanwälten ergänzt: «Die Entscheidung reiht sich nahtlos in die zuvor von LDM für Union Berlin und FC St. Pauli erwirkten Entscheidungen der Landgerichte Berlin (Urteil vom 23.10.2025) und Hamburg (Urteil vom 02.01.2026) ein. Letztendlich geht es um die formularmäßige und kartellrechtliche Wirksamkeit sowohl gewerblicher als auch privater Weiterverkaufsverbote. Werden personalisierte Tickets entgegen den Ticket-AGB über nicht autorisierte Plattformen wie etwa Viagogo vertrieben, sind diese ungültig. Wie auch andere Bundesligavereine bietet der KSC seinen Fans seit Jahren die Möglichkeit, bereits erworbene Tickets über den offiziellen Ticketzweitmarkt zurückzugeben oder mit geringem Preisaufschlag weiterzuverkaufen.»
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