Aus dem Rathaus Baden-Baden
Korrigierte Mitteilung der Stadt – Anwohnerparkausweise für die Weststadt beantragen – Schilder kommen Ende März
Baden-Baden, 18.02.2020, Bericht: Rathaus Für die Bewohner der Weststadt besteht seit gestern die Möglichkeit, sich Anwohnerparkausweise zu besorgen.
Johanna Schönauer, städtische Fachgebietsleiterin Verkehrsregelung und -überwachung, hat dazu wissenswerte Infos zusammengestellt.
Das Aufstellen der Schilder erfolgt voraussichtlich in den beiden letzten Märzwochen. Die Arbeiten sind wetterabhängig. Das Beantragen der Bewohnerparkausweise ist im Erdgeschoss des Dienstgebäudes Briegelackerstraße 21 in der Zulassungsstelle möglich. Der Vorgang ist aber auch per Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Mitzubringen oder bei Mails anzuhängen sind Nachweise zu folgenden Voraussetzungen. Der Antragsteller muss im Bewohnerparkgebiet gemeldet sein und tatsächlich auch dort wohnen. Dazu ist der Personalausweis, Reisepass oder die Meldebestätigung mitzubringen. Das Fahrzeug ist auf die beantragende Person zugelassen, nachweisbar durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wer ein Fahrzeug dauerhaft nutzt, das auf eine andere Person zugelassen ist, muss eine schriftliche Bestätigung des Halters vorlegen, dass der Antragsteller das Fahrzeug dauerhaft nutzt, also eine sogenannte Nutzungsüberlassungserklärung.
Erforderliche Unterlagen sind zudem der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung und, wenn eine andere Person den Antrag stellt, eine Bestätigung des Fahrzeughalters.
Die Kosten belaufen sich für ein Jahr auf 30 Euro, der Folgeantrag kostet 25 Euro. Der Erstantrag für zwei Jahre kostet 45 Euro, für drei Jahre 60 Euro. Alle Informationen stehen auch auf den Internetseiten der Stadt: www.baden-baden.de.
Welche Bewohner können Parkausweise beantragen?
Gebiet Ooswinkel: Hirschackerstraße, Kapellmattstraße, Schwarzwaldstraße 1 bis 41 und 2 bis 40. Gebiet Weststadt 1: Ackerweg, Dreieichenstraße, Gaisbühlstraße 1 bis 9 und 2 bis 6, Große Dollenstraße 1 bis 3b und 4 bis 6, Hofackerstraße, Im Gutacker, Kleine Dollenstraße, Rudolf-Ulrich-Straße, Schulstraße, Traubenstraße. Gebiet Weststadt 2: Frankenstraße 9 bis 55 und 2 bis 74.
Wichtig zu wissen: Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Durch das System werden jedoch die Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern etwas bevorzugt, weil Ihnen eigens ausgewiesene Parkflächen zur Verfügung stehen.
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