Digitalisierung
Kretschmann macht ernst – Bauämter sollen noch in diesem Jahr digital arbeiten – Anträge nicht nur digital entgegennehmen, sondern auch digital bearbeiten

Stuttgart, 26.04.2023, Bericht: Redaktion Die Landesregierung will gemeinsam mit den Kommunen die Digitalisierung der Baurechtsverwaltung vorantreiben. «Unser Projekt Virtuelles Bauamt beschleunigt die Verfahren und sorgt für weniger Bürokratie», sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann gestern in Stuttgart.
«Damit entlasten wir sowohl diejenigen, die einen Antrag stellen, also die Bauwilligen, ihre Planerinnen und Planer, Architektinnen und Architekten, als auch die Behörden», nennt der Ministerpräsident des Nutzen der modernen Welt für die Verwaltungen. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi ergänzte: «Unser nächstes Etappenziel ist es, dass noch in diesem Jahr die ersten unteren Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg Anträge nicht nur digital entgegennehmen, sondern auch digital bearbeiten und die Baugenehmigung digital bekanntgeben können. Wenn sich das Projekt weiterhin so gut entwickelt, sollten bis Ende nächsten Jahres alle am Projekt teilnehmenden unteren Baurechtsbehörden digital arbeiten können.»
«Das Bauwesen ist extrem komplex und vieles liegt auch nicht in unserem Entscheidungsbereich. Wo sich aber Möglichkeiten bieten, so wie hier, nutzen wir die Gelegenheit und möchten Verschlankung und Vereinfachung schnellstmöglich auf den Weg bringen. Wir erfüllen damit auch eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag», betonte Winfried Kretschmann. Um das «Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)» zu ermöglichen, hat das Landeskabinett entsprechende Änderungen der Landesbauordnung (LBO) auf den Weg gebracht. «Die LBO ist aktuell noch auf das analoge Zeitalter ausgerichtet. Das werden wir nun ändern», erläuterte Ministerin Razavi. Ministerpräsident Kretschmann wies zudem darauf hin, dass schnellere Genehmigungsverfahren auch zur Kostensenkung beitragen: «Zeit ist Geld, ganz besonders beim Bauen. Der enorme Druck, der im Wohnungssektor herrscht, erlaubt kein Zaudern.»
«Stand heute haben sich bereits 187 der insgesamt 208 Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg für das Projekt angemeldet. Zwei weitere Behörden haben ihre Anmeldung bereits angekündigt», so Ministerin Razavi.
Hier die wichtigsten geplanten Änderungen in der Landesbauordnung (LBO):
− Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sollen Anträge und Bauvorlagen künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden. Zugleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden unverzüglich über die Vorhaben informiert werden.
− Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind. «Dies empfiehlt auch die Musterbauordnung. Das bedeutet nicht, dass die Nachbarinnen und Nachbarn in ihren sie selbst betreffenden schützenswerten Rechten eingeschränkt werden, verschlankt aber das Verfahren erheblich», erklärt dazu die Landesregierung.
− Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig alternativ auch auf sonstige Weise – zum Beispiel elektronisch – bekanntgegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch ohne Zwischenschritt über die Papierform, zum Abschluss zu bringen. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.
− Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll dies verpflichtend der Fall sein. Ab 1. Januar 2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein – eine Frist, die einen weichen Übergang ermöglicht.
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