Aus dem Landratsamt Rastatt

Landratsamt Rastatt warnt vor Geflügelpest – Ausbrüche in Karlsruhe und Mannheim

Landratsamt Rastatt warnt vor Geflügelpest – Ausbrüche in Karlsruhe und Mannheim
Bisher sind Baden-Baden und der Landkreis Rastatt von der Geflügelpest verschont geblieben. Foto: Archiv

Rastatt, 08.02.2022, Bericht: lra Nach mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest in den Stadtkreisen Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe appelliert das Landratsamt Rastatt um erhöhte Aufmerksamkeit und konsequente Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen, damit der Erreger nicht in die Bestände eingeschleppt wird.

Das Virus der Geflügelpest – auch hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Typ H5N1 genannt - kann auf verschiedene Wege in einen Hausgeflügelbestand gelangen, beispielsweise über infizierte Vögel oder Anhaftungen an Geräten, Kleidung und Schuhwerk. Diese Viruseinträge lassen sich durch die Einhaltung von strikten Hygienemaßnahmen deutlich minimieren. Dazu gehören die gründliche Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk vor und nach dem Betreten eines Geflügelbestandes sowie eine konsequente Trennung von Stall- und Straßenkleidung. Außerdem ist ein Austausch von Tieren mit unbekanntem Gesundheitsstatus und Gerätschaften mit anderen Geflügelhaltern zu vermeiden.

Obwohl aufgrund des bisher relativ milden Winters eine größere Migration von Zugvögeln aus den sehr stark betroffenen Regionen in Nord- und Nordostdeutschland nach Baden-Württemberg aktuell nicht zu erwarten ist, zeigen doch die Beispiele in Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg, dass bereits einzelne, infizierte Wildvögel eine Gefahr darstellen können. Um die Infektion von Hausgeflügel zu vermeiden ist es essentiell, dass Haus- und Wildgeflügel keinen direkten Kontakt haben. Deshalb müssen Futter und Tränke für Geflügel so angebracht sein, dass sie für Wildvögel unerreichbar sind. Stehende Gewässer, zu denen Wildvögel Zugang haben, sollten nicht zur Gewinnung von Tränke-Wasser genutzt werden. Gelagertes Futter, Einstreu und sonstige Gerätschaften, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel ebenfalls unerreichbar aufbewahrt werden.

 

Geflügelhalter sollten bereits jetzt Vorkehrungen treffen, dass - wenn im Fall eines großflächigen Ausbruchs eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel erlassen werden muss - die Aufstallung der Tiere gewährleistet ist. Hierfür muss nicht zwingend ein allseits geschlossener Stall vorhanden sein. Möglich ist auch ein überdachter Auslauf, der so konstruiert ist, dass Wildvögel nicht eindringen können und eine Verunreinigung mit Ausscheidungen von Wildvögeln vermieden wird. Dieses kann bereits durch eine einfache Dachkonstruktion, beispielsweise aus Plexiglas, sowie durch die Schließung der Seiten mit engmaschigem Volieren Draht oder Netzen erreicht werden. In weniger risikobehafteten Lagen, wenn zum Beispiel keine Ansammlung von Wassergeflügel in unmittelbarer Nähe der Geflügelhaltung vorhanden ist, kann anstatt einer Dachkonstruktion auch eine Übernetzung des Auslaufs ausreichen.

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Verhinderung der Seuchenausbreitung liegt in der frühzeitigen Erkennung einer Infektion. Sollte es plötzlich zu vermehrten Erkrankungs- oder Todesfällen kommen, ist es enorm wichtig, die Erkrankungsursache schnellstmöglich zu ermitteln. Zur Probennahme ist ein Tierarzt hinzuzuziehen und das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in Rastatt zu informieren.

Hinweise zur Einschätzung des betriebsspezifischen Einschleppungsrisikos und weitergehende Informationen unter www.landkreis-rastatt.de unter dem Suchbegriff «Geflügelpest». Auskünfte erteilt zudem das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt Rastatt unter Telefon 07222 381-2400.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.