Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ - „Desinteresse der Baden-Badener Bevölkerung“ – Gemeinderat auf 32 Mitglieder reduzieren
Baden-Baden, 21.04.2023, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Wolfgang Holstein Stellung.
In vielen Leserbriefen wird das Desinteresse der Baden-Badener Bevölkerung aber auch die Sorglosigkeit, um nicht zu sagen Engstirnigkeit, des Gemeinderats an wichtigen zukunftsweisenden Themen beanstandet. Auf die Lethargie der Bürger kann man nur immer wieder mit entsprechenden aufrüttelnden Leserbriefen Einfluss nehmen, mehr ist hier nicht möglich. Auf die Kommunalpolitik in Baden-Baden kann man aber sehr wohl Einfluss nehmen, indem man sein Wahlrecht ausübt und einen Großteil der derzeit aktiven Gemeinderatsmitglieder bei der nächsten Kommunalwahl kurzerhand nach Hause schickt.
Es wird höchste Zeit, dass mindestens die Hälfte des derzeitigen Gemeinderats ausgewechselt wird. Vor einiger Zeit hatte ein Leser den leider missglückten Versuch unternommen, von den Gemeinderatsmitgliedern Auskunft zu erhalten, mit welcher Intention sie sich um den Sitz im Gemeinderat beworben haben. Nur einige wenige Gemeinderäte habe sich der Mühe unterzogen, eine kurze Antwort auf diese Frage zu geben. Das zeigt doch überdeutlich, dass es bei der überwiegenden Mehrheit der Gemeinderäte bei ihren Bemühungen um einen Sitz im Gemeinderat nicht darum geht die Kommunalpolitik mitzugestalten, sondern ganz andere persönliche Gründe und/oder Firmeninteressen für dieses Ehrenamt vorliegen und sie keineswegs beabsichtigen, durch Anträge, Anfragen oder entsprechende persönliche Präsenz ihrem Wählerauftrag gerecht zu werden. Solche Personen braucht man wirklich nicht im Gemeinderat! Hauptsächlich zu Lasten des Gemeinderats gehen u.a. z.B. die verfehlte Wohnungsbaupolitik. Auch hier hat man den Luxus-Investoren beide Hände und falls erforderlich auch beide Füße geküsst und die Einheimischen sollen sehen wo sie bleiben.
In einem Nachruf auf den kürzlich verstorbenen Altstadtrat Dr. Michael Lidinsky war folgendes zu lesen: «Sein Ehrenamt nahm Dr. Lidinsky mit Verantwortungsbewusstsein, Herz und Verstand zum Wohle der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger wahr. Sein Rat, seine Ehrlichkeit und sein Sachverstand waren stets geschätzt. Die Stadt Baden-Baden dankt dem Verstorbenen für sein tatkräftiges Wirken.» Wenn die Worte in diesem Nachruf ehrlich gemeint sind, dann war Dr. Lidinsky offensichtlich der letzte aufrechte Kommunalpolitiker in Baden-Baden.
Was ich mir von der Landesregierung wünschen würde, damit der Niedergang in der Qualität der Kommunalpolitik aufgehalten wird und die Gemeinderäte sich endlich wieder für Ihre Wähler einsetzen und nicht nur zum Vorteil einiger weniger Personen, wären entsprechende Verfügungen und Erlasse um der Kommunalpolitik wieder Anstand und Würde zu verleihen.
Meine Wünsche und Forderungen an die Stadt Baden-Baden:
1. Freiwillige Reduzierung der Sitze im Gemeinderat
In der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg ist vorgegeben, dass Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 50.000 und 150.000 insgesamt 40 Gemeinderäte bestellen können. Gleichzeitig wird aber die Möglichkeit angeboten, auf freiwilliger Basis auf die nächstniederere Stufe auszuweichen, im Fall Baden-Baden also auf 32 Gemeinderäte.
Baden-Baden weist zwar 55.000 Einwohner aus, wenn man davon aber die über 12.000 ausländischen Mitbürger abzieht, die zwar hier ihren Wohnsitz gemeldet haben, von denen viele aber noch nicht einmal deutsch sprechen und/oder an der Gemeindepolitik nicht das geringste Interesse bekunden, dann würde man die Grenze von 40 Gemeinderäten bei weitem nicht erreichen. Es wäre also nur recht und billig, die vorgenannte Reduzierung vorzunehmen! Dies wäre problemlos durch eine Änderung der Hauptsatzung möglich. Die Vorgaben hierfür müssten vom OB kommen. Aber wer sägt schon freiwillig den Ast ab, auf dem er sich kommod eingerichtet hat und ohne Arbeit und Risiko jährlich 5.000 Euro einsacken kann.
2. Begrenzung der Amtszeit
Gemeinderäte sollten maximal 15 Jahre im Amt bleiben können und die Amtszeit des Oberbürgermeisters auf 4 Jahre begrenzt werden, wobei beim Oberbürgermeister eine Wiederwahl erfolgen kann, seine Amtszeit somit auf maximal 8 Jahre begrenzt wäre.
Es kann nicht sein, dass bestimmte Personen im Gemeinderat aufgrund alteingeschworener Seilschaften praktisch auf Lebenszeit dort ihr Unwesen treiben können. Ein Gemeinderat soll dem Vernehmen nach schon 40 (i.W. vierzig) Jahre als Gemeinderat tätig sein!? Entschuldigung, aber das ist doch nicht mehr normal und scheinbar nur in Baden-Baden möglich.
Bei der Amtszeit eines Oberbürgermeisters kann es nicht sein, dass es durch die Erlangung dieses ehrenvollen Mandats ermöglicht wird, sich in Ruhe auf ein beschauliches Ende der beruflichen Laufbahn vorbereiten zu können. Wenn man sich als Wähler von großen Sprüchen und charmantem Auftreten hat täuschen lassen, aber bereits nach einem Jahr feststellen muss, dass man die falsche Wahl getroffen hat, dann ist es sehr hart, 8 Jahre ausharren zu müssen, bis man einen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin wieder loswird. Bei der 4-Jahres-Lösung kann der Wähler auch bei großem Ärger diesen überschaubaren Zeitraum «aussitzen» und der OB wäre gefordert tatsächlich zu arbeiten, wenn er nach 4 Jahren wiedergewählt werden will.
3. Übertragung der öffentlichen Gemeinderatssitzungen in Bild und Ton
Warum werden die Sitzungen nicht in Wort und Bild aufgenommen und können von Interessenten im Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung später abgerufen werden?
Einer der Hauptgründe der Ablehnung ist der Hinweis, man wolle den Gemeinderatsmitgliedern, die sich nicht so gewählt in Wort und Schrift ausdrücken können, oder nicht dem erwarteten Niveau entsprechen, eine Blamage ersparen. Wer nicht in der Lage ist, sich in Wort und Schrift zu artikulieren und das geforderte Niveau zu erbringen, gehört nicht in den Gemeinderat einer, lt. OB Späth «mondänen Weltstadt». Kurz, es gibt außer den gewohnten Mauscheleien, Beleidigungen und fragwürdigem Outfit keinen Grund die Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten. Aber es wäre wahrscheinlich doch zu peinlich wenn die Bürger:innen erkennen könnten, dass die von ihnen gewählten Personen weder der vorgeschriebenen Präsenzpflicht nachgekommen, noch besondere Aktivitäten an den Tag legen. Wie dem auch sei, der OB könnte in seiner Funktion als Vorsitzender der Gemeinderatssitzungen darüber entscheiden, ob Aufnahmen in Wort und Bild erfolgen dürfen. Und warum drückt er sich vor dieser Entscheidung? Erklärung: siehe oben!
Sicher gibt es noch weitere Punkte, an denen sich so manche stören, die sich mit der Kommunalpolitik intensiv auseinandersetzen, und es wäre zu hoffen, dass diese Personen sich in Form von entsprechenden Leserbriefen aktiv in den nächsten Kommunalwahlkampf Anfang 2024 einmischen. So wie bisher kann es jedenfalls nicht weiter gehen! Nutzen wir die Chance zu einer grundlegenden Änderung!
Wolfgang Holstein
Baden-Baden
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