Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Frau Schneider hat NICHT den Staat Israel pauschal als rechtsextrem bezeichnet“ – Zum goodnews4-Bericht „Interne Krise bei badischen Juden“

Baden-Baden, 23.10.2026, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Boris Fernbacher Stellung zu dem goodnews4-Bericht Interne Krise bei badischen Juden – «Landesregierung hat eine Pflicht zur Mediation» – AfD-Landtagsabgeordneter Hermann: «Steuergelder, die allen Jüdischen Gemeinden zustehen».

AfD-Stadtrat Kurt Hermann meint, dass Beate Schneider «in goodnews4 Israel bereits als rechtsextremistisch bezeichnet» habe. Damit verzerrt und verfälscht Herr Hermann – ob unabsichtlich oder bewusst – die Aussage der Stadträtin der Partei Die Linke. Frau Schneiders Aussage in goodnews4 lautete: «Aber genauso klar ist meine Haltung zur Politik der israelischen Regierung. Ich kritisiere ihren rechtsextremen Einfluss und das militärische Vorgehen im Gazastreifen aufs Schärfste.» (goodnews4 vom 19.10.2026)

 

Frau Schneider hat also NICHT den Staat Israel pauschal als rechtsextrem bezeichnet, sondern nur die Politik der aktuellen israelischen Regierung als teilweise rechtsextrem kritisiert. Unabhängig davon, ob man Frau Schneiders Einschätzung zur Politik von Ministerpräsident Netanjahu nun teilt oder nicht, bleibt eines festzustellen: Eine Regierung ist NICHT identisch mit einem Staat. Donald Trump ist nicht die USA, Netanjahu nicht Israel, und der deutsche Staat ist nicht die Regierung Merz. Ein Staat besteht aus Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Wesentliche Bestandteile eines Staates sind Legislative, Judikative und Exekutive. Die Gerichte sind unabhängig von der Regierung und das Parlament (Legislative) ist nicht die Regierung (Exekutive). Die freie Presse wird häufig als «Vierte Gewalt» im Staat bezeichnet. Auch in Israel existiert eine unabhängige Justiz, die der Regierung Netanjahu bereits in einigen Punkten, wie beispielsweise bei der geplanten Justizreform im Jahr 2024, widersprochen hat. Die israelische Presselandschaft besteht nicht nur aus regierungstreuen, sondern auch aus regierungskritischen Zeitungen, wie z.B. der Haaretz, und in der Knesset sitzen auch Vertreter der Oppositionsparteien. Die israelische Bevölkerung (das Staatsvolk) steht auch nur zum Teil hinter der Politik der Regierung von Benjamin Netanjahu und dessen Militäroperation im Gazastreifen.

Fazit: Es ist traurig, dass ein Politiker wie Kurt Hermann den fundamentalen Unterschied zwischen Regierung und Staat anscheinend nicht wirklich begreift. Da hätte ich von einem Landtagsabgeordneten der AfD schon etwas mehr staatstheoretisches Wissen erwartet. Oder ist Kurt Hermann dieser Unterschied schon bewusst, und er hat die Äußerungen von Beate Schneider bewusst falsch/verzerrt wiedergegeben, um sie damit in die antisemitische Ecke zu rücken, wo sie (nach ihren bisherigen Äußerungen in der Presse zu urteilen) wirklich nicht hingehört?

Boris Fernbacher
Baden-Baden


Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.

«Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de

Die Leserbriefseite «Meine Meinung» bieten ein Meinungs- und Diskussionsforum, für das es auch einiger «Spielregeln» bedarf. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht und sonstigen Rechtsvorschriften vorgegeben sind, sollten diesen Maßgaben folgen. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.

1. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei goodnews4.de die publizistische und presserechtliche Verantwortung.

2. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen am besten. goodnews4.de veröffentlicht jeden Leserbrief, der diese Voraussetzungen erfüllt.

3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

4. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei Pseudonymen muss die tatsächliche Identität des Verfassers bei goodnews4.de bekannt sein. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.

5. Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen, es sei denn sie antworten auf einen Leserbrief. Die genannten Vertreter haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil durch Pressemeldungen u.a.

6. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.

7. Leserbriefe sollten elektronisch als E-Mail übermittelt werden und müssen die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

8. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen goodnews4-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.

9. Für die Länge von Leserbriefen hat unsere Redaktion ein Limit von 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen gesetzt.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.