Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ zum Erbschaftsfall Sparkasse Baden-Baden Gaggenau - „Ärgerlich abschirmende Erklärungen des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden bzw. seines Nachfolgers“

Baden-Baden, 29.01.2018, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Siegfried Haußmann Stellung zu dem goodnews4-Bericht Landesregierung zur FDP-Anfrage − «Erschleichung von Vermögen älterer und geistig angreifbarer Personen» − Auslöser Erbschaftsfall in Baden-Baden.

Der weiter zurück liegende Betreuungs- und Streitfall, sowie der vor dem Landgericht Baden-Baden aktuell zu verhandelnde Fall, zeigen nach meiner privaten Einschätzung die Problematik explizit auf: So lange ein Betreuungsverhältnis von keiner neutralen Genehmigungs- und Prüfinstanz − Betreuungsgericht und Betreuungsbehörde − begleitet wird, ist es um die eindeutige Darstellung vermögensrelevanter Vorgänge schlecht gestellt. Die Vermischung privater Interessen mit geschäftlichen führt im Betreuungsfall häufig zu offenen Fragen. Dies ist besonders kritisch zu betrachten bei nahe liegender oder bereits medizinisch festgestellter eingeschränkter Willensfreiheit des Betreuten, und zum anderen hinsichtlich eines aus dem problematischen Betreuungsverhältnis entstandenen objektiven Vorteils für den Betreuer, erst recht, wenn dieser Vorteil sich als unüblich (sittenwidrig) herausstellen sollte. Wobei die gesetzlichen Vorgaben nach Mitteilung des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales und Integration auf Anfrage des Abgeordneten Nico Weinmann (FDP/DVP) ausreichend seien.

Die ärgerlich abschirmenden Erklärungen des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Baden-Badern Gaggenau, vom 2.08.2013, bzw. seines Nachfolgers, vom 27.01.2018, gegenüber goodnews4 und der Öffentlichkeit, begründen wachsweich mit «schutzwürdigen Interessen» oder mit nichtöffentlichen «internen Geschäftsbetrieb» die Handhabung im einschlägigen Fall. Hier sehe ich die größte Gefahr einer Unterhöhlung des Grundsatzes von «Treu und Glauben», von dem der Ruf einer Betreuung grundsätzlich abhängt. Und auch der damalige Oberbürgermeister und Verwaltungsratsvorsitzende Wolfgang Gerstner sieht im Interview vom 5.08.2013 erhöhten Handlungsbedarf hinsichtlich der Einführung interner Regeln. Den Recherchen von goodnews4 zufolge, hatten andere Geldinstitute zu diesem Zeitpunkt längst vorbeugende Kodices geschaffen.

Es gibt in Baden-Baden durchschnittlich 250 laufende gerichtliche Betreuungen, mit denen die Betreuungsbehörde vollauf beschäftigt ist. Um mehr Transparenz zu schaffen, darf ich anregen, dass in all den aktuellen anderen Fällen von Betreuten, bei denen seitens der Anlagenberater und Berufsbetreuer eine Vermögensberatung und Vermögenssorge übernommen wurde, zumindest eine amtliche Meldepflicht eingeführt und davon eine öffentlich zugängliche Liste zur Einsichtnahme erstellt wird.

Siegfried Haußmann (ehem. Betreuer und Heilpraktiker)
Bade-Baden