Schadensersatzklage

Linde stürzte auf Gast in Rastatter Biergarten – Landgericht Baden-Baden verhandelt Klage gegen Land Baden-Württemberg

Linde stürzte auf Gast in Rastatter Biergarten – Landgericht Baden-Baden verhandelt Klage gegen Land Baden-Württemberg
Foto: Archiv

Baden-Baden/Rastatt, 02.03.2024, Bericht: Redaktion Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden setzt am Donnerstag die Verhandlung über eine Schadensersatzklage gegen das Land Baden-Württemberg fort. Im Juli 2021 war bei starkem Wind eine Linde im Biergarten des Schlossgartens in Rastatt gestürzt.

Der Mann wurde erheblich verletzt als die Linde im oberen Stammbereich in etwa vier Metern Höhe abbrach und auf ihn stürzte.

Der Kläger macht mit seiner Klage die Zahlung angemessenen Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 60.000 Euro und die Feststellung der Haftung des beklagten Landes für weitere materielle und immaterielle Schäden geltend, erklärt das Landgericht Baden-Baden. Er wirft dem beklagten Land als Eigentümer des Schlossgartens des Residenzschlosses in Rastatt die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für die etwa 180 Jahre alte Linde vor. Das beklagte Land verweist darauf, seiner Verkehrssicherungspflicht durch eine einmalige jährliche Kontrolle des Baumes entsprochen zu haben, indem der Baum vor dem Unfall im August 2020 eingehend kontrolliert worden sei, ohne dass eine Schädigung der Linde erkennbar gewesen wäre.

 

Nach einem mündlichen Verhandlungstermin im Oktober 2020 hatte das Gericht schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, das unter anderem die Frage klären soll, ob die durchgeführten Maßnahmen des Landes ausreichend waren. Dieses Gutachten soll bei dem Termin am Donnerstag nun erläutert werden. Der Verhandlungstermin beginnt um 13 Uhr.




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