Weitere Zeugen gesucht

Mädchen-Attacke von Rastatt mit weiteren Folgen – Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung

Mädchen-Attacke von Rastatt mit weiteren Folgen – Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung
Die Ermittlungen zu der Attacke auf ein 14-jähriges Mädchen am Rastatter Bahnhof dauern weiter an. Foto: Archiv

Rastatt, 18.01.2023, 13:50 Uhr, Bericht: Redaktion Zu den Attacken auf ein Mädchen im Bahnhof Rastatt bestätigt das Polizeipräsidium Offenburg, dass es auch weitere Angriffe und Auseinandersetzungen dieser Art gab. goodnews4.de berichtete bereits darüber.

Das Polizeipräsidium bestätigte heute nochmals, dass sich die «Angreiferinnen einem Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung stellen müssen». Die Ermittler haben auch «Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung sowie möglicher Verletzungen von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen eingeleitet».

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Die Erklärung der Polizei von Mittwoch, 18. Januar 2023, im Wortlaut:

Die intensiven Ermittlungen der Beamten des Polizeireviers Rastatt und des Polizeireviers Gaggenau sind vorangeschritten und haben zwischenzeitlich neue Erkenntnisse ans Licht gebracht. Unter anderem konnte das 14 Jahre alte Mädchen mittlerweile zu den Geschehnissen am Wochenende befragt werden. Entgegen ersten Erkenntnissen musste die Jugendliche nach den Vorfällen nicht stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. Sie begab sich stattdessen am Montag eigenständig in ambulante ärztliche Behandlung, wo glücklicherweise nur leichte Verletzungen diagnostiziert wurden.

Die polizeilichen Recherchen förderten außerdem zutage, dass sich die Angriffe am Rastatter Bahnhof am frühen Sonntagabend ereigneten. Wenige Stunden zuvor hatte die Jugendliche mit denselben ihr flüchtig bekannten 13-jährige Angreiferinnen eine körperliche Auseinandersetzung am Bahnhof in Bietigheim. Einen Tag zuvor wiederum, im Verlauf des Samstags, geriet sie in Gaggenau mit einem weiteren bereits identifizierten Mädchen körperlich aneinander. In diesem Zusammenhang wird auch gegen die 14-Jährige selbst wegen Körperverletzung ermittelt.

 

Während sich die auf den einschlägigen Videos zu sehenden Angreiferinnen einem Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung stellen müssen, haben die Ermittler auch Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung sowie möglicher Verletzungen von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen eingeleitet. In diesem Zusammenhang konnten bereits mehrere nicht einschreitende Zeugen identifiziert werden, bei denen es sich größtenteils um Kinder und Jugendliche handelt.

Die Beamten des Polizeireviers Rastatt stehen im Hinblick auf die zurückliegenden Geschehnisse in engem Austausch mit weiteren Behörden. Nach derzeitigen Erkenntnissen dürfte die 14-Jährige auch mit ähnlich gelagerten zurückliegenden Vorfällen in Karlsruhe in Verbindung stehen.

Weitere Zeugen und Fahrgäste am Bahnhof, die zu den Vorfällen des vergangenen Wochenendes sachdienliche Hinweise geben können, werden unter der Rufnummer 07222 761-0 um Kontaktaufnahme gebeten.


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