Überarbeitete Corona-Verordnung des Landes
Masken in Schulen werden Pflicht – Ab 14. September außerhalb des Unterrichts – Winfried Kretschmann präsentiert neue Corona-Regeln
Bericht von Reyhan Celik
05.08.2020, 12:50 Uhr
Stuttgart Morgen, am 6. August, tritt die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Sie soll noch heute veröffentlicht werden.
In einem kurzen Überblick präsentierte Winfried Kretschmann gestern über seinen Facebook-Account die wichtigsten Änderungen:
1. Verlängerung der Laufzeit bis zum 30. September. Das ist notwendig, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft treten würden. So haben alle bereits jetzt bestmögliche Planungssicherheit.
2. An weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt ab dem 14. September 2020.
3. Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Daten der Besucherinnen und Besucher müssen hingegen nicht mehr erhoben werden.
4. Mehr Datenschutz bei der Datenverarbeitung: E-Mail-Adressen genügen künftig nicht mehr zur Nachverfolgung, da die Datenverarbeitung mittels E-Mail – insbesondere etwa die Kontaktaufnahme durch Gesundheitsbehörden – häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genügt.
Update, von 13.23 Uhr:
Erklärung des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur «Änderung der Corona-Verordnung zum 6. August 2020»
Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft getreten wären. Gleichzeitig erfolgen an einzelnen Stellen Korrekturen, die vor allem der Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken dienen. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgelistet:
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