Überarbeitete Corona-Verordnung des Landes

Masken in Schulen werden Pflicht – Ab 14. September außerhalb des Unterrichts – Winfried Kretschmann präsentiert neue Corona-Regeln

Masken in Schulen werden Pflicht – Ab 14. September außerhalb des Unterrichts – Winfried Kretschmann präsentiert neue Corona-Regeln
Ministerpräsident Winfried Kretschmann im goodnews4-VIDEO-Interview. Foto: Archiv

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
05.08.2020, 12:50 Uhr



Stuttgart Morgen, am 6. August, tritt die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Sie soll noch heute veröffentlicht werden.

In einem kurzen Überblick präsentierte Winfried Kretschmann gestern über seinen Facebook-Account die wichtigsten Änderungen:

1. Verlängerung der Laufzeit bis zum 30. September. Das ist notwendig, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft treten würden. So haben alle bereits jetzt bestmögliche Planungssicherheit.
2. An weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt ab dem 14. September 2020.
3. Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Daten der Besucherinnen und Besucher müssen hingegen nicht mehr erhoben werden.
4. Mehr Datenschutz bei der Datenverarbeitung: E-Mail-Adressen genügen künftig nicht mehr zur Nachverfolgung, da die Datenverarbeitung mittels E-Mail – insbesondere etwa die Kontaktaufnahme durch Gesundheitsbehörden – häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genügt.

Update, von 13.23 Uhr:

Erklärung des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur «Änderung der Corona-Verordnung zum 6. August 2020»

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft getreten wären. Gleichzeitig erfolgen an einzelnen Stellen Korrekturen, die vor allem der Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken dienen. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgelistet:

Mund-Nasen-Bedeckung

• Ab 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Die Maskenpflicht an Schulen gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in zugehörigen Sportanlagen bzw. Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.

• Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Datenverarbeitung

• Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wird gestrichen, da die Datenverarbeitung mittels E-Mail – insbesondere etwa die Kontaktaufnahme durch Gesundheitsbehörden – häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung entsprechen.

• Bei Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung.

• In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.

Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung hier: www.baden-wuerttemberg.de


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