"Auf Bitte der Stadt Rastatt"

Maskenpflicht für Innenstadt in Rastatt verlängert – Begründung: "Weiterhin hohe Infektionszahlen"

Maskenpflicht für Innenstadt in Rastatt verlängert – Begründung: "Weiterhin hohe Infektionszahlen"
Das LRA verlängert die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht für die Rastatter Innenstadt bis zum 13. Juni 2021. Foto: Archiv

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
27.05.2021, 17:25 Uhr



Baden-Baden/Rastatt In Bezug auf die Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt von Rastatt, an der Rheinpromenade in Plittersdorf sowie für das Personal in Kindertageseinrichtungen gab es heute keine Entwarnung vom Landratsamt. Die entsprechende Allgemeinverfügung wäre am kommenden Sonntag ausgelaufen.

Die Pflicht zum Tragen einer Maske in diesen Bereichen wurde jedoch nach Angaben des Landratsamts, LRA, «auf Bitte der Stadt Rastatt» bis zum 13. Juni 2021 verlängert. Das Landratsamt Rastatt begründe die Entscheidung mit den weiterhin hohen Infektionszahlen im Rastatter Stadtgebiet, die noch immer deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen. «Die Maskenpflicht gilt damit weiterhin für Fußgänger in weiten Bereichen der Rastatter Innenstadt und in Parkanlagen – von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6 bis 21 Uhr - sowie an der Rheinpromenade bei der Rheinfähre Plittersdorf, von Freitag bis Sonntag in der Zeit von 8 bis 21 Uhr», heißt es in der Mitteilung des Landratsamts. «Radfahrer sind von der Maskenpflicht ausgenommen.»

Die Allgemeinverfügung für die Maskenpflicht in der Baden-Badener Innenstadt und der Lichtentaler Allee wurde dagegen nicht verlängert und lief am Dienstag aus. Aktuell gilt im Stadtkreis nur noch die allgemeine Regel zur Maskenpflicht nach der Corona-Verordnung des Landes. goodnews4.de berichtete


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