Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats
Morgen 13 neue Baden-Badener Gemeinderäte im Rathaus – Bürger können Fragen stellen – Entscheidung von Bea Böhlen noch offen

Baden-Baden, 24.07.2019, Bericht: Redaktion Bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag wird der Gemeinderat insgesamt ein ziemlich neues Gesicht erhalten.
13 neue Gemeinderäte werden vereidigt und stellen sich auch einer Bürgerfragestunde, die während dieser Sitzung als TOP 14 vorgesehen ist. Und noch ist unklar, ob es weitere Veränderungen geben wird, denn Beate Böhlen, Grünen, Fraktionsvorsitzende im Baden-Badener Gemeinderat, lässt offen, ob sie nochmal zur Wahl als Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg antreten wird und dann wäre auch ihr Mandat im Baden-Badener Gemeinderat nochmal in der Diskussion.
Informationen zur Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag 25. Juli 2019, Quelle: Stadt Baden-Baden:
TOP 1 Verpflichtung der am 26.05.2019 gewählten Stadträte/Stadträtinnen
− Neuwahl des Gemeinderats fand am 26. Mai 2019 statt
− Amtszeit beträgt 5 Jahre
Es hat einige personelle Veränderungen gegeben, sodass heute auch 13 neue Mitglieder besonders begrüßt werden können.
Für das B90/Grüne:
Dr. Fabrice Gireaud
Thomas Gönner
Robert Hauns
Angelina Louis
Barbara Nießen
Für die CDU:
Cornelia von Loga
Für die FBB:
Markus Fricke
Wolfgang Niedermeyer
Thomas Schindler
Für die FDP:
René Lohs
Für die AfD:
Kurt Hermann
Joachim Kuhs
Martin Kühne
Nach der Gemeindeordnung muss der neue Gemeinderat öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung seines Amtes verpflichtet werden. Vor der Verpflichtung werden die Gemeinderatsmitglieder über ihre Rechte und Pflichten unterrichtet und auf die Bedeutung des von ihnen zu leistenden Gelöbnisses hingewiesen.
Die wichtigsten Rechte der Gemeinderatsmitglieder:
• Recht auf freies Mandat
• Recht auf Sicherung vor Benachteiligung wegen der Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit
• Recht auf Mitwirkung (beinhaltet Anwesenheitspflicht bei Sitzungen, Recht auf Artikulation, Recht Anträge zu stellen und Stimmrecht)
•Recht auf Information
• Recht auf Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit
Die wichtigsten Pflichten der Gemeinderatsmitglieder:
• allgemeine Treuepflicht, d.h. die ehrenamtliche Tätigkeit ist uneigennützig und verantwortungsbewusst zu führen
• Pflicht, Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder die ihrer Natur nach vertraulich sind, zu wahren
• Befangenheit nach § 18 Gemeindeordnung ist dem/der Vorsitzen-den vor Beginn der Beratung über den Gegenstand mitzuteilen
• Pflicht zur Teilnahme an Sitzungen bzw. zur Mitwirkung an Sitzungen
Ablauf der Verpflichtung
1. Gemeinderäte erheben sich von ihren Plätzen
2. OB spricht Verpflichtungstext in Teilen vor (Kärtchen liegt am Rednerpult bereit), Gemeinderäte sprechen den Text entsprechend nach:
Ich gelobe Treue der Verfassung,
Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.
Insbesondere gelobe ich,
die Rechte der Gemeinde
gewissenhaft zu wahren
und ihr Wohl
und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner
nach Kräften zu fördern.
3. Gemeinderäte werden in alphabetischer Reihenfolge von Frau Gerstner-Schröder aufgerufen und treten einzeln vor.
4. Das Gelöbnis wird durch Handschlag der Oberbürgermeisterin bekräftigt.
5. Die Niederschrift wird von den einzelnen Stadträten/innen unterzeichnet.
6. Verpflichtungsurkunde wird von OB ausgehändigt.
Die Bürgerfragestunde ist während dieser Sitzung als TOP 14 vorgesehen.
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