Gerichtsverhandlung
Oberschenkelbruch eines Babys – Landgericht Baden-Baden im Berufungsverfahren wegen Körperverletzung

Baden-Baden, 11.11.2025, Bericht: Redaktion Am kommenden Montag wird um 9.00 Uhr das Landgericht unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters Johannes Huber über einen tragischen Fall verhandeln.
Es geht um die Berufung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden gegen ein Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vom 27. November 2024 durch das der heute 27-jährige Angeklagte deutscher Staatsangehörigkeit vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten zur Last gelegt, an einem Morgen im November 2022 in der damals von ihm und seiner Lebensgefährtin bewohnten Wohnung in einer Gemeinde des südlichen Landkreises Rastatt in der Region zwischen Bühl und Achern seiner damals gut zwei Monate alten Tochter beim Wickeln den Oberschenkel mit erheblichem Kraftaufwand derart in eine unnatürliche Position gebogen zu haben, dass das Baby hierdurch einen Bruch des Oberschenkelknochens sowie erhebliche Schmerzen erlitten habe, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe.
Das Amtsgericht – Schöffengericht - hat nach Anhörung eines medizinischen Sachverständigen ausschließen können, dass der Oberschenkelbruch des Babys bei einem normalen Wickelvorgang entstanden sein konnte, selbst wenn sich die wickelnde Person ungeschickt oder unsachgemäß verhalten hätte. Es hat auch ausschließen können, dass sich das Baby selbst verletzt hatte. Das Amtsgericht hat sich vielmehr nach dem medizinischen Sachverständigengutachten davon überzeugt, dass der Bruch nur durch gewaltsames, aktives Einwirken auf das Baby verursacht worden sein kann. Es hat sich nach der Beweisaufnahme aber nicht davon überzeugen können, dass es gerade der Angeklagte gewesen sei, der die zum Oberschenkelbruch führende Handlung vorgenommen habe. Das Gericht hat es vielmehr nicht mit letzter Sicherheit ausschließen können, dass möglicherweise die Kindesmutter das Baby verletzt habe und hat deshalb den Angeklagten freigesprochen. Der Angeklagte hatte sich zur Sache nicht geäußert.
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