Kommentar von Christian Frietsch

„Öffentlich oder nichtöffentlich“ – Heute Abend die rote Karte für OB Späth?

„Öffentlich oder nichtöffentlich“ – Heute Abend die rote Karte für OB Späth?
Der Hauptausschuss des Baden-Badener Gemeinderats tagt heute in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung. Foto: Archiv

Bild Christian Frietsch Kommentar von Christian Frietsch
26.06.2023, 13:30 Uhr



Baden-Baden Zwei Schritte vor, einen Schritt zurück. Das ist das Marschtempo von Dietmar Späth in Sachen Zentralklinikum. Zunächst kündigte er an, dass die Sitzung des Gemeinrats zum Thema nun doch öffentlich stattfinden sollen.

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Gleich darauf teilte das Rathaus mit, dass die beratende Sitzung des Hauptausschusses heute Abend jedoch nichtöffentlich stattfinden soll. Dabei nutzt der verunsicherte Oberbürgermeister jede Möglichkeit, die ihm die rechtlichen Grundlagen bieten. Danach ist es möglich, die den Gemeinderatsitzungen vorausgehenden beratenden Sitzungen, zum Beispiel des Hauptausschusses, nichtöffentlich stattfinden zu lassen. Das letzte Wort hat aber der Gemeinderat. Warum soll die beratende Sitzung zum gleichlautenden Tagesordnungspunkt an der Öffentlichkeit vorbei diskutiert werden?, muss man sich fragen. Vielleicht ist der Hintergrund ein Doppelspiel, das nicht den Interessen von Baden-Baden und seinen Bürgern dient.

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Das Vertrauen in den OB ist durch seine unendlichen Manöver in Sachen Klinik ohnehin schon beschädigt. Heute Abend wird man sehen, ob die Gemeinderäte dem herumlavierenden Oberbürgermeister die rote Karte zeigen. Anträge von FBB und FDP, das Thema Zentralklinikum im Hauptausschuss heute Abend öffentlich zu behandeln, liegen bereits vor.

 

Heute Abend stehen diese Themen auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils der 45. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses um 17.00 Uhr im Gemeinderatssaal des Rathauses:

1. Informationen der Verwaltung

2. Innenstadtbelebung

3. Mitarbeitendenbindung als Baustein der strategischen Personalarbeit

4. Bestellung des stellvertretenden Freiwilligen Feuerwehrkommandanten

5. Bestellung von Abteilungskommandanten und stellvertretenden Abteilungskommandanten der Feuerwehrabteilungen

6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Erbschaften und sonstigen ähnlichen Zuwendungen; Entscheidung über die Annahme und Vermittlung

7. Anfragen aus dem Hauptausschuss

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