3,5millionsten Erstimpfung in Baden-Württemberg

Priorisierung für AstraZeneca in Arztpraxen aufgehoben – Priorisierung in Impfzentren gilt weiter

Priorisierung für AstraZeneca in Arztpraxen aufgehoben – Priorisierung in Impfzentren gilt weiter
Die Priorisierung wurde nur für die Impfung mit AstraZeneca in Arztpraxen aufgehoben, in den Impfzentrum gilt sie weiterhin. Foto: Archiv

Stuttgart, 08.05.2021, Bericht: Redaktion Auch in Baden-Württemberg ist die Priorisierung für den Impfstoff AstraZeneca in den Arztpraxen aufgehoben. Das teilte das Sozialministerium gestern mit.

Damit folgte die Landesregierung dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz am Donnerstag. In den Hausarztpraxen komme es derzeit aufgrund von Corona-Impfungen und vermehrten Nachfragen zu einem großen Andrang, heißt es in der Mitteilung aus dem Sozialministerium. Patientinnen und Patienten sollten deshalb weiterhin Geduld haben, rät das Ministerium. Auch wenn die Priorisierung für AstraZeneca in den Arztpraxen aufgehoben ist, bleibe die Impfstoffmenge weiterhin begrenzt. In den Impfzentren gilt deshalb weiterhin für alle Impfstoffe gegen das Coronavirus die Priorisierung.

«Ich begrüße die Aufhebung der Priorisierung von AstraZeneca, denn viele Arztpraxen berichten von Diskussionen mit ihren Patientinnen und Patienten und Vorbehalten», so Gesundheitsminister Manne Lucha gestern in Stuttgart. «Aus den Impfzentren in Baden-Württemberg gibt es dagegen keine Hinweise, dass es bei AstraZeneca-Terminen zu ungewöhnlich vielen Absagen kommt. Zu Recht, denn der Impfstoff ist hoch wirksam und sicher. Ich selbst habe mich damit impfen lassen.»

Wird die Impfung in der Praxis vorgenommen, so kann der impfende Arzt oder die Ärztin nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz in Absprache mit der Patientin oder dem Patienten den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung frei festlegen. Nach der Impfstoffzulassung ist dabei ein Zeitraum zwischen vier und zwölf Wochen möglich. In den Impfzentren gilt weiterhin der festgelegte Impfabstand von 12 Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung. Ob und wie sich im Terminbuchungstool in Zukunft ein variabler Zeitabstand technisch umsetzen lässt, wird aktuell geprüft. Auch bei bereits gebuchten Zweitimpfterminen ist ein Vorverlegen nicht möglich. Die Impfzentren des Landes erhalten vom Bund nur noch sehr begrenzte Mengen von AstraZeneca, konkret so viel, wie für die jeweiligen Zweitimpfungen in einer Woche notwendig sind. Für das Vorverlegen von Terminen in frühere Wochen ist daher nicht ausreichend Impfstoff vorhanden.

 

Die Impfzentren und die mobilen Impfteams des Landes haben am Donnerstag insgesamt 58.222 Impfungen durchgeführt – ein neuer Tagesrekord. In den nächsten Tagen ist außerdem mit der 3,5millionsten Erstimpfung in Baden-Württemberg zu rechnen. Bis einschließlich Donnerstag haben in den Impfzentren und bei den niedergelassenen Praxen schon 3.419.328 Menschen eine Erstimpfung erhalten. Jede Impfdosis, die nach Baden-Württemberg kommt, wird schnell verimpft.


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