Lebensmittelkontrolle

Ratten bei Baden-Badener Pizza-Lieferdienst – Lebensmittelkontrolleure mussten Geschäftsräume vorübergehend schließen

Ratten bei Baden-Badener Pizza-Lieferdienst – Lebensmittelkontrolleure mussten Geschäftsräume vorübergehend schließen
Foto: Archiv

Baden-Baden, 07.12.2023, Bericht: Redaktion Die Mitarbeiter des Baden-Badener Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, Veterinärbehörde und Lebensmittelüberwachung haben einiges zu tun in diesen Wochen.

Zuletzt stießen sie zum wiederholten Male auf erhebliche Missstände in einem thailändischen Restaurant in der Innenstadt. goodnews4 berichtete.

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Baden-Badener Restaurant weiter im Visier – Lebensmittelkontrolleure beanstandeten wieder Mängel

Nun melden die Fahnder eine «massive Ansammlungen von Schadnagerkot», was übersetzt heißt, dass dort Ratten unterwegs sind und ihren Kot hinterlassen. Vorübergehend mussten deshalb die Räume des Lieferdienstes Carlos Pizza Express in der Friedhofstraße geschlossen werden.

Alle Einzelheiten im Bericht der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Baden-Baden: «Es wurde in der Küche, Vorbereitungs- und Spülbereich, Lebensmittellager, Personaltoilette sowie Empfang- und Ausgabebereich massive Ansammlungen von Schadnagerkot (Ratten) festgestellt. Des Weiteren waren in den Herstellungsbereichen die Böden und die Wände stark verunreinigt. Die Küchenmöbel sind verunreinigt. Die Mikrowelle war innen verschmutzt. Die Saladette war speziell am Lüftermotor stark verunreinigt. Die Frittierkörbe der Fritteuse waren verschmutzt und stellenweise beschädigt. Die Bedarfsgegenstände (Stipproller etc.) waren stark verunreinigt. Es wurden kühlpflichtige Lebensmittel (Remoulade) ungekühlt im Zubereitungsbereich gelagert. Die Teigmaschine im Vorbereitungsbereich war stark verschmutzt. Der Kühlschrank war innen unsauber. Im Kühlschrank wurden rohe Eier im Eierkarton sowie Lebensmittel in Kartonagen gelagert.

 

Aufgrund der hygienischen Mängel sowie der massiven Ansammlungen von Schadnagerkot erfolgte eine sofortige Betriebsschließung. Bei der Nachkontrolle am 07.11.2023 war noch Schadnagerkot (Ratten) in den Betriebsräumen und die beanstandeten Mängel waren nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 08.11.2023 gestattet.»

Hintergrund «Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung»

Die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung solle «nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden», erklärt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, sie diene «vor allem der aktiven Information des Verbrauchers aus Gründen behördlicher Transparenz». Die zuständigen Behörden sind nach Paragraf 40 Absatz 1a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches verpflichtet, «bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des verantwortlichen Unternehmens über Überschreitungen festgelegter Grenzwerte / Höchstgehalte / Höchstmengen im Anwendungsbereich des LFGB (Lebensmittel und Futtermittel) oder das Vorhandensein eines nach Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffs in dem Lebensmittel oder Futtermittel oder alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von über 350 Euro zu erwarten ist oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist und deswegen gemäß Paragraf 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt ist, unverzüglich zu informieren».




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