Reisewarnung
Reisewarnung des Außenministeriums – Für „an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete“ – Angeblich willkürliche Festnahmen
Baden-Baden/Berlin, 22.10.2024, Bericht: Redaktion Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten, heißt es in einer Mitteilung aus dem Auswärtigen Amt in Berlin von gestern. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar wird gewarnt.
In der Russischen Föderation bestehe auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen, heißt es aus dem Ministerium in Berlin.
Die Mitteilung des Auswärtigen Amts vom 21. Oktober 2024 im Wortlaut:
Teile Russlands und die Stadt Moskau sind vermehrt Ziel von Drohnenangriffen.
Die Stadt Moskau und vor allem das südliche Umland, aber auch andere Orte in Russland waren in jüngster Zeit Ziel von Drohnenangriffen. Diese haben bisher begrenzte Sachschäden verursacht. Das Abwehrsystem um Moskau wurde deutlich ausgebaut. Möglich bleiben auch Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr. In Verwaltungsgebieten entlang der russisch-ukrainischen Grenze (insb. in der Oblast Kursk) finden derzeit Kampfhandlungen statt. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete wird gewarnt.
In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.
• Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam, da diese sich sehr kurzfristig ändern können.
• Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
• Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
• Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
• Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse- und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit, auch aufgrund konstruierter Vorwände, erfolgen. Sie können als politisches Druckmittel dienen; lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich. Strafrechtliche Vorschriften sind zum Teil bewusst vage formuliert und können alltägliche Verhaltensweisen erfassen, die in Deutschland nicht strafbewehrt sind. Persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos, Messenger-Dienste, soziale Medien und private Korrespondenz können, selbst nach Löschung auf dem Handy, nachverfolgt, wiederhergestellt und ausgewertet und – gerade mit Blick auf regierungskritische Äußerungen – gegen Betroffene verwendet werden.
Auch aus diesem Grund wird von Reisen in die Russische Föderation dringend abgeraten.
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